The Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) welcomes the opportunity to participate in the revision process of the Directive (EU) 2015/2302 on Package Travel and Linked Travel Arrangements (afterwards “Directive”) and, specifically, on the respective draft report of the EU Commission.
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Es gibt Belege dafür, wie einige große Plattformen ihre systemische Rolle nutzen, um ihre Marktmacht kontinuierlich auszubauen und in neue Märkte zu drängen. Sobald ein Markt zu ihren Gunsten gekippt ist, wird es für Wettbewerber und Neueinsteiger, insbesondere Start-ups, fast unmöglich, im Wettbewerb zu bestehen. Diese Entwicklung erstickt Innovationen und schadet den Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Leider sind die Überbrückungshilfen bis dato weiterhin für zahlreiche Unternehmen in der Touristik nicht abrufbar. Wir möchten deshalb dringend bitten, sowohl die Bewilligungskriterien sowie auch die für die Touristik spezifischen Strukturen und einhergehenden Erlösmodelle in der Überarbeitung der weiteren Überbrückungshilfen zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung dieser ist elementar, damit die Hilfen auch für die Touristikbranche wirklich greifen.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit der Novemberhilfe zügig ein Hilfsprogramm auf den Weg bringt, um denen, die von den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besonders betroffen sind, schnell zu helfen. Dennoch gibt es einige Punkte, die bislang aus unserer Sicht noch nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden sind.
Technologieunternehmen fordern die Kommission zur Durchsetzung ihrer Google Missbrauchsentscheidung von 2017 auf, indem der andauernden Begünstigung eigener Dienste in allgemeinen Suchergebnisseiten endlich ein Ende gesetzt wird
Der Verband Internetreisevertrieb e.V. (VIR) begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen der Bundesregierung, das deutsche Wettbewerbsrecht sinnvoll an das digitale Zeitalter anzupassen. Besonders hervorheben möchten wir den Ansatz, mit dem §19a GWB-RegE eine ex-ante Regel einzuführen.
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