Auf dem ITB Berlin Kongress 2022 hat Dr. Robert Habeck, Deutscher Bundesminister für Wirtschaft und Energie, eine Keynote zur Eröffnung der Tourismusmesse gehalten.

Am 7. Dezember 2021 um 8.30 Uhr haben große Marken in Deutschland die Aktion #ZusammenGegenCorona gestartet und ihre Claims zum Impfaufruf umgetextet. Das Ziel: Mehr Impfungen in Deutschland! Auch der VIR beteiligt sich an dieser wichtigen Aktion. Daher lasst euch bitte impfen, denn viel.impfen.rettet!

Am 1. November 2021 findet ein Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung von Reiseanbietern statt. Reiseanbieter mit einem Umsatz von über 10 Mio. EUR sind dann gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verpflichtet. Kleinere Anbieter können sich auch bei einer Versicherung oder einem Kreditinstitut absichern. Mehr Infos zum DRSF gibt es in diesem Beitrag.

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, Lohn- und Entgeltersatzleistungen, die in Verbindung mit der Corona-Krise ausgezahlt wurden und werden, für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen und steuersystematische Gesichtspunkte in dieser einmaligen Krisensituation zurück zu stellen. 

Wir begrüßen ausdrücklich das Bestreben der Bundesregierung, die Insolvenzversicherung im Reiserecht neu zu regeln. Die Anfang Juni vorgelegten Eckpunkte zur Neuregelung entsprechen im Wesentlichen dem niederländischen Modell des Reisegarantiefonds (SGR). Ein Modell, dass wir selbst in den vorangegangenen Gesprächen als Lösung vorgeschlagen haben. Jedoch hat sich die Lage der Tourismusbranche seit dem letzten Austausch gravierend geändert. Wir hoffen, mit unseren Ausführungen zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion zu leisten.

Unser Beirat Prof. Dr. Hans-Josef Vogel von BEITEN BURKHARDT hat uns touristikspezifische FAQ zusammengestellt, die über die aktuelle Lage informieren.

Willkommener Schritt in die richtige Richtung: VIR unterstützt neuesten DRV-Vorschlag zur Kundengeldabsicherung und Repatriierung.

Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) konkretisiert seine Kooperation mit der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die ihre Ar­beit damit erstmalig auf die Reise-Branche ausweitet.

VIR Juristisches

Booking.com darf Hotels verbieten, auf ihren Internetseiten günstigere Preise oder Konditionen anzubieten als auf dem Buchungsportal von Booking.com. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 4. Juni 2019 entschieden.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem nun veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 225/17), dass eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnungs-E-Mail eine unzulässige Form von Direktwerbung darstellen kann.