Kostenfrei
Das Schlichtungsverfahren ist für Reisende in der Regel kostenlos und verursacht keine Gerichts- oder Prozesskosten.
Die Reiseschlichtungsstelle bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine unabhängige und außergerichtliche Möglichkeit, Streitigkeiten rund um Reisebuchungen fair und unkompliziert zu klären. Gemeinsam mit der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. engagiert sich der VIR seit 2019 für mehr Transparenz, Vertrauen und Verbraucherschutz in der digitalen Reisebranche.
Reisende können sich bei ungelösten Problemen mit teilnehmenden Unternehmen an die Schlichtungsstelle wenden und online einen Schlichtungsantrag einreichen. Voraussetzung ist, dass zuvor bereits Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen wurde. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, neutral und deutlich unkomplizierter als ein gerichtlicher Weg.
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und arbeitet sachlich unabhängig sowie unparteiisch. Mit ihrer spezialisierten Expertise im Reise- und Passagierrecht trägt sie dazu bei, Konflikte effizient zu lösen und die Kundenzufriedenheit nachhaltig zu stärken.
Im Dezember 2009 wurde die bundesweit arbeitende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. in Berlin eingerichtet. 2024 hat sich diese Organisation in die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. umfirmiert. Die Schlichtungsstelle arbeitet sachlich unabhängig und neutral und bietet ihre Dienstleistung allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug-, Reise- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Dies sind mittlerweile rund 400 Unternehmen. Die Schlichtungsstelle ist von der Bundesregierung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und bei der EU notifiziert.
Alle Schlichterinnen und Schlichter haben die Befähigung zum Richteramt und spezielle Kompetenz im Bereich des Passagier- und Reiserechts. Die Ergebnisse der rechtlichen Fallprüfung werden im Rahmen der Schlichtungsempfehlung leicht verständlich erläutert. Verbindlich wird die Empfehlung, wenn ihr im nächsten Schritt beide Parteien (Verbraucher und Unternehmen) zustimmen.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist für die Verbraucher das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Weder fallen für die Verbraucher Bearbeitungsgebühren oder Erfolgshonorare an, noch müssen Rechtsanwälte und Gerichte bemüht werden. Schlichtung spart damit allen Beteiligten Geld, Zeit und Ärger.
Im Falle einer Beschwerde, können Sie Ihren Schlichtungsantrag online einreichen. Bei weiteren Rückfragen melden Sie sich per Mail an kontakt@sruv.de.
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