ATV Stellungnahme Weiterentwicklung Fachkräfteeinwanderung

Das ATV reicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung an das BMI und BMAS ein.

ATV Jahresbilanz 2022

Erfreuliche Jahresbilanz und Ausblick auf das neue Jahr: Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt will sich in 2023 vor allem im Bereich Nachwuchsförderung engagieren.

ATV Forderungskatalog für Fachkräftegewinnung

Das Aktionsbündnis Tourismus Vielfalt macht in seiner jüngsten Stellungnahme auf die Wichtigkeit der Gewinnung ausländischer Fachkräfte und der Stärkung des dualen Systems für die Tourismus-Industrie aufmerksam.

ATV kritisiert Drittland-Besteuerung von Nicht-EU-Reiseanbietern

Fatales Signal an die Branche und den Tourismus-Standort Deutschland: Als solches bezeichnet das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) die Pläne des Bundesfinanzministeriums (BMF), das ab dem 1. Januar des kommenden Jahres plant, Reiseleistungen im Touristik- und MICE-Bereich für Unternehmen mit Sitz in einem Drittland zu besteuern.

Einreichung des DFV, ASR und VIR zur 11. GWB-Novelle

Der Referentenentwurf zur 11. GWB Novelle erfüllt den Deutschen Ferienhausverband e. V. (DFV), Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e. V. (asr), und Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) mit großer Sorge. Dieser bedeutet einen wettbewerbspolitischen Paradigmenwechsel in Deutschland. In einer gemeinsamen Stellungnahme werden einzelne Punkte kritisiert.

Stellungnahme zu den Auswirkungen der Änderung des § 25 UStG

Schreiben im Namen des Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) zu den Auswirkungen der Änderung des § 25 UStG auf den Tourismusstandort Deutschland.

Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes Tourismus Deutschland

Derzeit finden die Beratungen zwischen Bund und Ländern zum Infektionsschutzgesetz und weiteren Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Herbst 2022 statt. In Kürze sollen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sie beraten. Aus diesem Grund nahm der Zusammenschluss aus den touristischen Verbänden ASR, BTW, DEHOGA, DRV, DTV, IHA, RDA sowie VIR zur Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes kritisch Stellung und appellierte eindringlich an die Politik. Unterstützung erhielten die Verbände zusätzlich durch das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt, dem weitere 28 Branchenverbände aus dem Tourismus angehören. Zielgebend war die Streichung der im Schreiben angesprochenen Maßnahmen, die den Tourismus in hohem Maße erneut stark betreffen und einschränken würden.

Änderung der Meldepflicht für digitale Plattformen DAC7

In einem Schreiben an den Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen, Herrn Dr. Rolf Möhlenbrock, hat der VIR Stellung zu dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts genommen. Es wird insbesondere auf den erheblichen Bürokratischen Aufwand für Unternehmen hingewiesen, sowie vor den Auswirkungen der Abweichung einer europaweit einheitlichen Vorschrift gewarnt. Das Schreiben, in dem im Detail auf den Referentenentwurf eingegangen wird, findet ihr anbei.

Fachkräftemangel im Tourismus

„Es besteht für die durch die Corona-Pandemie ohnehin angeschlagene Tourismuswirtschaft dringlicher Handlungsbedarf im Bereich der personellen Strukturen“, appelliert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) an die Politik. In einer Stellungnahme äußert sich der Zusammenschluss von 28 Branchenverbänden zur Fachkräftesicherung im Tourismus durch ausländisches Personal. Die ATV-Stellungnahme erhielten unter anderem die tourismuspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen.

In einem Schreiben an die Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Frau Prof. Luise Hölscher, hat das Aktionsbündnis zudem auf die Problematik rund um die so genannte Margenbesteuerung für Reiseleistungen nach § 25 UStG (vgl. Art. 306 – 310 MwStSystRL „Tour Operators Margin Scheme“, TOMS) hingewiesen und dass eine Abkehr Deutschlands von dem aktuell auf europäischer Ebene angewandten Verständnis der Margenbesteuerung für die Reisebranche eine enorme Herausforderung darstellen würde, insbesondere die Abkehr von der bisher in der Europäischen Union gängigen Praxis, die Margenbesteuerung auch auf nicht in der EU ansässige Reiseleister ohne EU-Betriebsstätte (Nicht-EU-Reiseleister) anzuwenden. Das Schreiben findet ihr anbei.