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Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) zum Kurzarbeitergeld

Die Infektionszahlen explodieren, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Der Reiseverkehr ist stark eingeschränkt, von Normalität keine Spur. Auch im dritten Coronajahr ist die Tourismusbranche massiv durch die Pandemie betroffen. Ein akutes Problem: Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds. Diese ist auf maximal 24 Monate begrenzt. Viele Betriebe fürchten, Mitarbeitende entlassen zu müssen, wenn diese Begrenzung nicht angepasst wird. Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), in dem sich 28 Branchenverbände zusammengeschlossen haben, erneuert seine Forderung, die Arbeitsplätze in der fortdauernden Krise durch eine Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu erhalten.

Detaillierte Vorschlagsliste an die neue Bundesregierung

„Es muss umgehend gehandelt werden, um kurz-, mittel- und langfristig die dringend benötigte Fachkräfteunterstützung im Bereich der Touristik sicherzustellen“: Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) identifiziert in einem Positionspapier konkrete Maßnahmen, mit dem die neue Bundesregierung dem akuten Fachkräftemangel in der Touristik wirkungsvoll politisch entgegenwirken, die Ausbildungslandschaft der Touristik sinnvoll weiterentwickeln und die Branche für die Zukunft stärken kann.

Die Situation für die globale Touristik bleibt kritisch

Die neuen bundesweiten Corona-Regeln seien sinnvoll, hätten allerdings gravierende Auswirkungen auf die Tourismusindustrie. Darauf weist das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) hin. Die Politik müsse sich ihrer Verantwortung für die über drei Millionen direkt in der Touristik Beschäftigten in Deutschland bewusst sein – in der die zweiten und dritten Wertschöpfungsketten noch nicht berücksichtigt seien. Auch die Partnerinnen und Partner in den ausländischen Destinationen würden die Folgen der jüngsten Beschlüsse erneut unmittelbar spüren