Brief des Aktionsbündnis Tourismusvielfalt an den Finanzausschuss des Bundestages zur Forderung von Nachbesserungen bei der steuerlichen Einstufung von Corona-Lohnersatzleistungen

Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages

 Herr Dr. Michelbach 

 Sehr geehrter Herr Dr. Michelbach, 

die Tourismusbranche ist wie wenige andere Branchen von der Corona-Krise betroffen. Seit über einem Jahr ringen hunderttausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in touristischen Betrieben wie auch Unternehmer wegen der Beschränkungen um ihre Existenz. Nahezu die gesamte Branche ist entweder auf Corona-Hilfen oder auf Lohn- und Entgeltersatzleistungen angewiesen und hat folglich enorme Gehaltseinbußen auf Grund der Pandemie hinnehmen müssen. 

Als Ende letzten Jahres das Jahressteuergesetz von der Bundesregierung vorgelegt und von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, konnte noch niemand ahnen, dass die Pandemie Deutschland im Jahr 2021 noch härter im Griff haben würde als im Vorjahr. So wurde im Jahressteuergesetz beschlossen, Lohn- und Entgeltersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld, die im Rahmen der Pandemie ausgezahlt wurden, nicht aus dem Progressionsvorbehalt herauszunehmen. Genau dieser Progressionsvorbehalt wird nun aber dazu führen, dass die vielen finanziell schon hart getroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tourismus-Branche nun auch noch mit Nachzahlungen bei ihrer Steuererklärung zu rechnen haben. Dies liegt daran, dass Lohn- und Entgeltersatzleistungen gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz zwar grundsätzlich steuerfrei ausgezahlt, doch bei der Ermittlung des Steuersatzes auf das übrige zu versteuernde Einkommen als Leistungen angerechnet werden und so regelmäßig zu einer Erhöhung des Steuersatzes führen. 

Die Tourismusbranche und ihre Beschäftigten stehen mit dem Rücken an der Wand. Wir fordern deshalb, Lohn- und Entgeltersatzleistungen, die in Verbindung mit der Corona-Krise ausgezahlt wurden und werden, für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen und steuersystematische Gesichtspunkte in dieser einmaligen Krisensituation zurück zu stellen. 

Dies würde die finanziellen Sorgen der in dieser Krise am schwersten Betroffenen mildern und zu einer sofortigen finanziellen Entlastung beitragen. 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Die Vertreter des Aktionsbündnisses Tourismusvielfalt 

Das Schreiben liegt hier im pdf-Format zum Download vor.

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