Bürokratieabbau braucht mehr als Schlagworte – Unternehmen stoßen bei der Umsetzung neuer Gesetze immer mehr an ihre Grenzen

VIR fordert einen verpflichtenden Umsetzungskapazitäts-Check für neue Regulierungsvorhaben

München, 07. September 2026 – Kaum eine politische Forderung wird derzeit so häufig erhoben wie der Abbau von Bürokratie. Gleichzeitig erleben Unternehmen in der Praxis jedoch das Gegenteil: Noch nie mussten innerhalb so kurzer Zeit so viele neue gesetzliche Anforderungen parallel umgesetzt werden.

„Jedes einzelne Gesetz verfolgt für sich genommen ein nachvollziehbares Ziel. Cybersicherheit, Datenschutz, Verbraucherschutz oder Digitalisierung sind wichtige Themen. Das eigentliche Problem ist nicht das einzelne Gesetz – sondern die Summe aller gleichzeitig umzusetzenden Regelungen“, erklärt Michael Buller, Vorstand des Verbands Internet Reisevertrieb e.V. (VIR).

In jedem Unternehmen gehört Priorisierung zum Alltag. Kommt ein neues strategisches Projekt hinzu, wird zunächst geprüft, ob ausreichend Personal, Budget und IT-Kapazitäten vorhanden sind. Reichen die Ressourcen nicht aus, werden andere Projekte verschoben. Kein Unternehmen würde zehn Großprojekte gleichzeitig starten, ohne die eigene Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.

Genau dieser Grundsatz scheint bei gesetzlichen Umsetzungsfristen häufig keine Rolle zu spielen.

Denn jede neue Regulierung bedeutet für Unternehmen erheblichen Aufwand:

  • rechtliche Prüfungen durch interne oder externe Experten,
  • Analyse bestehender Prozesse,
  • Anpassungen von IT-Systemen,
  • Projektmanagement,
  • Schulungen der Mitarbeitenden,
  • Kommunikation mit Partnern und Kunden,
  • Dokumentations- und Nachweispflichten.

Diese Ressourcen stehen anschließend nicht mehr für Innovationen, Digitalisierung, Produktentwicklung oder die eigentliche Wertschöpfung zur Verfügung.

Gerade die Tourismusbranche erlebt derzeit eine außergewöhnliche Verdichtung regulatorischer Anforderungen. Allein im Jahr 2026 stehen unter anderem folgende Umsetzungen an:

  • NIS-2 und nationale Umsetzung
  • EU-Kurzzeitvermietungs-Verordnung
  • Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz / SDEP
  • Änderungen der Zweckentfremdungsregelungen der Länder und Kommunen
  • EU AI Act und nationale Durchführung
  • EmpCo / „Empowering Consumers for the Green Transition“
  • EES – Entry/Exit System
  • ETIAS – geplanter Start Q4 2026
  • Data Act einschließlich weiterer 2026 greifender Anforderungen und deutschem Durchführungsgesetz
  • Daten-Governance-Gesetz
  • Gesetz zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts

Bereits zum 1. Januar 2027 folgen weitere umfangreiche Projekte wie die verpflichtende E-Rechnung, das Schweizer CO₂-Gesetz sowie weitere regulatorische Vorgaben.

Parallel befinden sich bereits zahlreiche weitere Vorhaben in Vorbereitung – darunter die EUDI Wallet, die Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie, multimodales Buchen, der Digital Fairness Act, die Payment Service Regulation, die Reform der Fluggastrechteverordnung sowie die digitale Fluggastabfertigung.

Ein weiteres Beispiel ist DAC7 beziehungsweise das Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Digitale Plattformbetreiber melden inzwischen seit mehreren Jahren umfangreiche Daten an die Finanzverwaltung. Ziel war es, zusätzliche Steuertransparenz zu schaffen und mutmaßliche Steuerhinterziehung aufzudecken. Aus Sicht der Branche stellt sich jedoch die Frage, warum auf Basis dieser bereits vorhandenen Daten bislang kein erkennbarer Vollzug erfolgt ist, während mit neuen Vorgaben, etwa im Bereich Zweckentfremdung oder bei weiteren Vorhaben zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, erneut sehr ähnliche Daten erhoben werden sollen. Bevor zusätzliche Meldepflichten geschaffen werden, sollte der Staat zunächst konsequent prüfen, auswerten und nutzen, was bereits vorliegt und bei nicht Nutzung auch wieder abschaffen!

„Unternehmen verfügen nicht über unbegrenzte Umsetzungskapazitäten. Diese Ressource ist genauso endlich wie finanzielle Mittel oder qualifizierte Fachkräfte. Dennoch entsteht häufig der Eindruck, als könnten neue regulatorische Projekte beliebig hinzugefügt werden, ohne die bereits laufenden Umsetzungen zu berücksichtigen“, so Buller.

Der VIR fordert deshalb einen grundlegenden Perspektivwechsel bei der Gesetzgebung.

Künftig muss der Staat nicht nur die Auswirkungen einzelner Gesetze bewerten, sondern die gesamte regulatorische Belastung einer Branche im Blick behalten.

Dazu gehört aus Sicht des VIR ein verpflichtender Umsetzungskapazitäts-Check, der vor dem Inkrafttreten neuer Gesetze beantwortet:

  • Welche Branchen sind betroffen?
  • Welche regulatorischen Projekte befinden sich dort bereits in der Umsetzung?
  • Welchen personellen, finanziellen und technischen Aufwand verursachen die einzelnen Vorhaben bei den Unternehmen wirklich?
  • Sind die vorhandenen Umsetzungskapazitäten ausreichend oder droht eine Überlastung?
  • Sollten einzelne Projekte zeitlich entzerrt oder priorisiert werden?

Regulierung braucht Prioritäten – und eine realistische Umsetzungsplanung

„Was bislang fehlt, ist der Blick auf die Gesamtbelastung einer Branche. Neue Regelungen werden einzeln betrachtet – in den Unternehmen treffen sie jedoch gleichzeitig aufeinander. Deshalb sollte der Staat mitführen, welche regulatorischen Projekte eine Branche bereits umsetzen muss und welche Ressourcen dadurch gebunden werden.“

Dabei geht es nicht nur um das Wann, sondern auch um das Wie. Bestehende Prozesse und Meldewege sollten konsequent mitgedacht werden. Wenn Unternehmen Daten bereits aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe an den Staat übermitteln, sollte geprüft werden, ob neue Anforderungen darauf aufbauen können, statt einen weiteren Meldeweg zu schaffen. Bei Kurzzeitvermietungen etwa werden bereits umfangreiche Daten über DAC7 gemeldet, während nun zusätzliche Datenübermittlungspflichten entstehen.

„Der Once-Only-Gedanke sollte auch für Unternehmen gelten: Daten, die dem Staat bereits vorliegen, sollten grundsätzlich nicht erneut abgefragt werden. Wenn bestehende gesetzliche Regelungen einer sinnvollen Zusammenführung entgegenstehen, sollte geprüft werden, ob diese angepasst werden können.“

Und Bürokratieabbau muss auch bedeuten, bestehende Regulierung regelmäßig auf ihre Wirkung zu überprüfen. Erreicht ein Gesetz sein ursprünglich definiertes Ziel nicht, ist nicht mehr erforderlich oder steht der Aufwand dauerhaft in keinem angemessenen Verhältnis zur Wirkung, muss auch seine Änderung oder Abschaffung eine echte Option sein.

Gleiches gilt für die zeitliche Planung: Gute Regulierung braucht gutes Timing. Ein sinnvolles Gesetz wird nicht besser, wenn es zeitgleich mit zehn anderen sinnvollen Gesetzen umgesetzt werden muss.

Der VIR appelliert deshalb an Bundesregierung und Europäische Union, Regulierung stärker als Gesamtportfolio zu betrachten: Umsetzungsfristen koordinieren, bestehende Meldewege nutzen, Doppelmeldungen vermeiden und wirkungslose Regulierung konsequent überprüfen. Das wäre konkreter Bürokratieabbau – und würde Unternehmen mehr Ressourcen für Kunden, Investitionen, Innovationen und ihr eigentliches Geschäft lassen.

Hier finden Sie die Pressemeldung zum Download als PDF.

Über den VIR:

Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) ist seit über 20 Jahren die zentrale Stimme der digitalen Touristik in Deutschland. Seine mehr als 90 Mitgliedsunternehmen zählen zu den führenden Akteuren des digitalen Reisevertriebs – darunter etablierte Online-Reiseportale, Reiseveranstalter, Technologieanbieter und innovative Start-ups. Laut den FUR-Zahlen wurde 2025 bei 77 % der Reisen ab einer Übernachtung mindestens eine Reiseleistung digital gebucht. Der VIR vertritt die Interessen der Branche gegenüber Politik, Medien und VerbraucherInnen, fördert Innovationen und Nachwuchs und sensibilisiert die Touristik für die Zukunftsthemen der Digitalisierung.

VIR-Mitglieder sind:

A3M, ACCON-RVS, ADAC Reisevertrieb, adigi, AERTiCKET, Allianz Partners, Amadeus Germany, ASI Reisen, Autopay, Banaki, Berge & Meer, Bluecode, Booking.com, .BOSYS, BPCS Consulting Services, CFM, Chain4Travel, DERTOUR Group, EC Travel, elysium, ERGO Reiseversicherung, Europ Assistance, Eurotours, Evaneos, expipoint, Expedia Group, fanz, FerienDiscounter, For You Travel, GIATA, GO Jugendreisen, Hamburg Tourismus, HanseMerkur, HolidayCheck, holidayheroes, honeepot, HRS, Invia Group, Involatus Carrier Consulting, journaway, LEGOLAND Holidays, Mastercard, Midoco Group, NewTravel, OBS OnlineBuchungsService, onlinejungle.camp, Onsai, OPINSTAR, Passolution, Payone, PayPal, Peakwork, Sabre, schauinsland-reisen, solamento, Speech AI, spotAR, Stadt und Land Reisen, Sunny Cars, taa travel agency accounting, ta.ts, team neusta, traffics, TraSo, Travee, travelbasys, Travel Data & Analytics (TDA), Travelport, Travel Token Marketplace, TripPika, TURESPAÑA, Uhob, ViralSpoon, vivido travel, Voyage Privé, We Love Holidays Deutschland, weg.de, WIIF, Wirelane, worcay, Worldpay, WorldTransfer, Xamine und ZAUBAR.