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Mit totalem Unverständnis reagiert der VIR auf die Aussagen des DRV im Rahmen des Hauptstadtkongresses über eine Bevorzugung von OTA’s und einer Benachteiligung klassischer Veranstalter bei der EU-Pauschalreiserichtlinie

OTAs erhalten keine Vorzugsbehandlung bei der EU-PauschalreiserichtlinieVerband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR): „Die OTA’s werden entgegen den Äußerungen des DRV bei der EU-Pauschalreiserichtlinie nicht bevorzugt behandelt“  

München, 17. Oktober 2023 – Mit „totalem Unverständnis“ reagiert der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), die Interessenvertretung der deutschen Digital-Touristik, auf Aussagen des DRV im Rahmen des Hauptstadtkongresses. Demnach sieht der DRV bei der EU-Pauschalreiserichtlinie eine Bevorzugung der OTA’s und eine Benachteiligung der klassischen Veranstalter. „Es wird hier in der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild von der touristischen Veranstalterszene gezeichnet“, kritisiert VIR-Vorstand Michael Buller.

Der DRV warnt vor einer Benachteiligung der klassischen Pauschalreiseveranstalter, wenn Einzelleistungen wie Flug und Hotel im Rahmen des neuen EU-Entwurfs – er wird am 29. November 2023 veröffentlicht – stärker von Pauschalreisen abgegrenzt werden sollten. „Diese Äußerungen rufen in der Digitalbranche großes Erstaunen hervor“, betont Michael Buller. „OTA’s bieten nicht nur Einzelleistungen an, sondern agieren wie klassische Veranstalter. Sie verhalten sich hier zudem völlig gesetzeskonform und arbeiten analog dem Geschäftsmodell der klassischen Veranstalter – und kommen den gleichen Verpflichtungen und Haftungen nach.“

Verkauft ein klassischer Veranstalter Einzelleistungen, gilt für ihn zudem das gleiche Haftungsprinzip wie für ein OTA. „Daher sind die Aussagen des DRV, dass OTA’s bevorzugt werden, absolut falsch und nicht nachvollziehbar,“ so Michael Buller.

Der VIR-Vorstand weist darauf hin, dass der Verband Internet Reisevertrieb vor vielen Jahren sogar einen Rahmenvertrag mit der söp Schlichtungsstelle für seine Mitglieder geschlossen hat, um den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen zu erhöhen. VIR-Mitglieder wie die Expedia Group, Evaneos und weg.de gehören laut der aktuellen Mitgliederliste wie weitere sechs Online-Anbieter der söp an, die außergerichtliche Schlichtungen bei Beschwerden zu einer Pauschalreise ermöglicht. „Kein einziger klassischer Reiseveranstalter unterstützt bis heute diese seit Jahren etablierte Verbraucherschutz-Initiative“, stellt der Digitalexperte fest.   

Und  betont weiter: „Klassische Reiseveranstalter, OTA’s, Reisebüros sowie weitere touristische Leistungsträger haben im Rahmen der EU-Pauschalreise-Richtlinie exakt die gleichen Verpflichtungen“.

Ihn erinnert die aktuelle Situation an das Jahr 2015. „Auch damals gab es bezüglich der Neufassung der EU-Pauschalreise-Richtlinie in der Branche ähnliche Töne zur angeblichen Bevorzugung der OTA‘s, die völlig unangebracht waren“, erinnert er sich. „Und wie damals wird auch jetzt übersehen, dass das Gesetz den Verkauf von Reisen regelt, und nicht die Vertriebskanäle.

Er weist zudem auf die Wichtigkeit hin, dass Einzelleistungen auch weiterhin Einzelleistungen bleiben müssten. Letztlich entscheide der Verbraucher selbst, ob er eine Pauschalreise oder Einzelleistungen buchen möchte. „Werden Einzelleistungen jedoch mit Pauschalreisen gleichgestellt, verschwindet das Geschäftsmodell der klassischen Reiseveranstalter vom Markt, da es dann keine Differenzierung in den Angeboten mehr gibt“, warnt er.

Über den VIR:

Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) ist der Interessenverband der deutschen Digital-Touristik, die laut FUR-Zahlen von 2022 rund 60 Prozent der Urlaubsreisen ab einer Übernachtung mit vorab gebuchten Leistungen ausmacht. Der VIR ist nicht nur Ansprechpartner für die Branche, sondern auch für Verbraucher, Medien und Politik. Zu den VIR-Mitgliedern gehören rund 80 Unternehmen, die in der digitalen Touristik tätig sind. Sie unterteilen sich in die vier Cluster OTA, Supplier & Tour Operator, Service- & Travel Technology Provider sowie Start-up. Zu den Aufgaben des VIR zählen auch die Nachwuchsförderung, die Unterstützung von Innovationen und Neuentwicklungen, sowie die Sensibilisierung der Touristik für wichtige Trends und Themen. VIR-Mitglieder sind:

A3M, ACCON-RVS, act, adigi, AERTicket, Allianz Travel, Amadeus Germany, Bewotec, Berge & Meer, Booking.com, .BOSYS, BPCS Consulting Services, CamperBoys, CampNerd, Chain4Travel, Concardis, DER Touristik, DynAmaze, EC Travel, elysium audio solutions, ERGO Reiseversicherung, Europ Assistance, Evaneos, exfinity, expipoint, Expedia Group, faircations, FairWeg, fanz, FerienDiscounter, FLYLA, FreizeitMonster.de, For You Travel, GIATA, Hamburg Tourismus GmbH, HanseMerkur, heymundo, HolidayCheck, holidayheroes, Holistic Hotel Group, Hospitality Communication, HRS, Invia Group, Involatus Carrier Consulting, journaway, Juvigo, Lambus, LEGOLAND Holidays, lialo, Lohospo, Midnight Deal, Midoco GmbH, MOTOURISMO, MyCabin, NeedNect Solutions, nieds, OBS OnlineBuchungsService, Passolution, Payone, PayPal, refundrebel, rhome, Sabre, sailwithus, schauinsland-reisen, sleeperoo, socialbnb, Solamento, Sunny Cars, taa travel agency accounting GmbH, ta.ts, team neusta, traffics, TraSo, travelbasys, travely, Travelport, TripLegend, TURESPAÑA, Ucandoo, Voyage Privé, weg.de, Wirelane, Xamine und ZAUBAR.

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