Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH startet zum 1. November 2021

Am 1. November 2021 findet ein Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung von Reiseanbietern statt. Reiseanbieter mit einem Umsatz von über 10 Mio. EUR sind dann gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verpflichtet. Kleinere Anbieter können sich auch bei einer Versicherung oder einem Kreditinstitut absichern.

Am 23. September 2019 stellte das älteste Touristikunternehmen der Welt, Thomas Cook, in Großbritannien einen Insolvenzantrag. Die deutschen Tochterunternehmen gerieten in den Sog der Insolvenz und mussten gebuchte Reisen, die bereits teilweise oder vollständig bezahlt waren, absagen. Eine Vielzahl von Reisenden, die ihre Reise angetreten hatten, wurden aus dem Urlaubsort nach Hause zurückgebracht. Wenige Monate später erschütterte die COVID-19-Pandemie die Reisebranche. Daraufhin zogen sich Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute aus dem Geschäft der Absicherung von Reiseanbietern zurück oder verlangten höhere Prämien. Beide Geschehnisse haben Optimierungsbedarf an dem vormaligen Konzept der Insolvenzabsicherung von Reisenden bei der Insolvenz von Reiseanbietern gezeigt.

Der Reisesicherungsfonds geht auf die EU-Richtlinie 2015/2302 (Pauschalreiserichtlinie) zurück. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, jeweils ein nationales System zur Insolvenzsicherung für Reiseanbieter einzurichten. Dieses System sichert für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseanbieters die von den Reisenden erbrachten Vorauszahlungen sowie den Rücktransport der Reisenden ab. In Deutschland ist diese Vorgabe in § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) umgesetzt. In der Vergangenheit konnte die Absicherung durch Versicherungsverträge oder Bankbürgschaften/-garantien erfolgen, wobei die Haftung des Versicherungsunternehmens oder des Kreditinstituts für die in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf EUR 110 Mio. pro Jahr begrenzt war. Die Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns hat Anlass gegeben, dieses System zu überprüfen und eine Neuregelung zu erarbeiten.

Die Eckpunkte der Neuregelung hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 beschlossen. Das am 30. Juni 2021 verkündet Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) setzt diese Eckpunkte um und sieht eine Systemumstellung vor. Die Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen wird nun über einen Reisesicherungsfonds erfolgen, der in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) errichtet wurde und sich aus Entgelten der abgesicherten Reiseanbieter finanziert. Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als EUR 10 Mio. werden danach nun über einen zentralen Reisesicherungsfonds abgesichert, statt wie bisher über viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.

Dazu haben der Deutsche Reiseverband (DRV), die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), das forum anders reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR), der internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) im Mai den Deutschen Reise Sicherungsfonds (DRSF) gegründet. Dieses Konsortium hat dann beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb des Reisesicherungsfonds gestellt und Ende August 2021 hat der DRSF die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erhalten. Ab dem 1. November 2021 muss sich nun jeder Reiseanbieter, der in Deutschland über EUR 10 Mio. Umsatz im Jahr erwirtschaftet, beim DRSF für den Fall der Zahlungsunfähigkeit absichern, indem er mit dem DRSF ein Absicherungsvertrag abschließt.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt durch Entgelte der Reiseanbieter. Die Gesamtabdeckung des Fonds wird bis zum 31. Oktober 2027 mindestens EUR 750 Mio. betragen und setzt sich rechnerisch aus dem gesetzlich vorgegebenen Zielkapital sowie den Sicherheitsleistungen des umsatzstärksten Reiseanbieters und eines Reiseanbieters mittlerer Umsatzgröße zusammen. Solange der Reisesicherungsfonds nicht über diese Leistungsfähigkeit verfügt, übernimmt die Bundesrepublik Deutschland bis zur Höhe der Differenz zwischen der Gesamtabdeckung einerseits und dem vorhandenen Fondsvermögen sowie den Sicherheitsleistungen insolventer Reiseanbieter andererseits die Absicherung erforderlicher Kredite während der Aufbauphase. Das schafft Planungssicherheit für die Reisebranche und stärkt das Vertrauen der Verbraucher in Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen.

Der DRSF verfolgt anders als privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute keine eigenen Ertragsinteressen, sondern konzentriert sich ausschließlich auf seine gesetzlichen Kernaufgaben: Die Bildung und Verwaltung des Fondsvermögens, den Abschluss von Absicherungsverträgen und die Regulierung von Schäden im Insolvenzfall eines vom DRSF abgesicherten Reiseanbieters. Das alleinige Ziel des Fonds ist es, den Schutz der Reisenden im Fall einer Insolvenz umfassend sicherzustellen. Dabei arbeitet der Fonds eng mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammen.

Mehr Informationen gibt es auf der Website des DRSF: https://drsf.reise

Die FAQs für Reisende können hier aufgerufen werden.

Nachfolgend finden Sie das Erklär-Video zum DRSF.

Über den VIR:

Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) repräsentiert die digitale Touristik, die laut FUR-Zahlen von 2020 rund 67 Prozent der Urlaubsreisen ab einer Übernachtung mit vorabgebuchten Leistungen ausmacht. Zu den VIR-Mitgliedern gehören mehr als 80 Unternehmen, die in der digitalen Touristik tätig sind. Sie unterteilen sich in die vier Cluster OTA, Supplier & Tour Operator, Service & Travel Technology sowie Start-up. Der VIR fungiert als Ansprechpartner für Verbraucher, Medien, Politik und die Branche selbst bei sämtlichen Themen rund um die digitale Touristik.

VIR-Mitglieder sind: A3M, Acomodeo, adigi, ACCON-RVS, act, AERTicket, Allianz Travel, Amadeus Germany, Backpackertrail, Bewotec, Berge & Meer, BPCS Consulting Services, CamperBoys, Concardis, DB Vertrieb, DER Touristik, exfinity, Expedia Group, EC Travel, ERGO Reiseversicherung, Europ Assistance, Evaneos, expipoint, Fair Voyage, FerienDiscounter, FLYLA, Fly Money, For You Travel, GIATA, Groupon, GreenTiny Houses, Hamburg Tourismus GmbH, HanseMerkur, heymundo, HolidayCheck, HRS, Invia Group, Involatus Carrier Consulting, journaway, Juvigo, Lambus, LEGOLAND Holidays, List and Ride, Lohospo, Mamistravelguide, meine- weltkarte.de, Midnight Deal, Midoco GmbH, MOTOURISMO, MaCabin, MYLi, OBS OnlineBuchungsService, Passolution, PayPal, PCI Proxy, refundrebel, Reise-Rebellen, re:spondelligent, RightNow Group, Sabre, sailwithus, salesforce, schauinsland-reisen, SIX Payment Services, silverscreentours, sleeperoo, socialbnb, Solamento, Sunny Cars, taa travel agency accounting GmbH, ta.ts, team neusta, tennistraveller, tourboerse, TourOne Systems, traffics, Trasty, travelbasys, Travelport, TripLegend, TRIP*PERFECT, TrustYou, TrustYourTrip, TUI, TURESPAÑA, Ucandoo, Viselio, weg.de, Wirelane und Xamine.

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