Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
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Am 1. November 2021 findet ein Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung von Reiseanbietern statt. Reiseanbieter mit einem Umsatz von über 10 Mio. EUR sind dann gesetzlich zur Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verpflichtet. Kleinere Anbieter können sich auch bei einer Versicherung oder einem Kreditinstitut absichern. Mehr Infos zum DRSF gibt es in diesem Beitrag.