Seminar zur Pauschalreiserichtlinie von BEITEN BURKHARDT in München
Nach mehr als 10 Jahren der Diskussion in Brüssel und monatelangem Tauziehen in Berlin ist die EU-Pauschalreiserichtlinie im Frühjahr 2017 verabschiedet worden. Die Neuregelung des gesamten Reiserechts hat erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Tourismusbranche. Der Begriff der Pauschalreise wurde neu definiert, neue Kategorien von Reisen eingeführt und die Pflichten aller Markteilnehmer verändert und erweitert.
Das Gesetz ist durch viele offene Fragen gekennzeichnet. Wann liegt etwa eine gezielte Vermittlung vor, die eine verbundene Reiseleistung auslöst? Wann sind Informationspflichten bei Telefonverkauf zu erfüllen und wie können die Informationspflichten zwischen Unternehmen erfüllt werden? Was bislang als unproblematischer Kundenservice, etwa von DMO’s, oder als reiner Cross-Sell eingeordnet wurde, wird unter dem neuen Recht zur Pauschalreise, zur verbundenen Reiseleistung oder zur Vermittlung verbundenen Reiseleistungen – jeweils mit eigenen Pflichten des Unternehmens.
Am 19. Oktober werden die wichtigsten Neuerungen von den Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Josef Vogel und Dr. Julia Thöle der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH praxisnah und verständlich in einem Seminar erläutert und konkrete Lösungen für bestehende Probleme aufgezeigt. Die Veranstaltung ist für die Mitglieder des VIR und des TIC kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlen eine Teilnahmegebühr von € 49,-
Agenda
16.30 – 17.00 Uhr: Registrierung & Get-Together
17.00 – 18.00 Uhr: Die neue Pauschalreiserichtlinie – Überblick über die Neuerung
18.00 – 18.30 Uhr: Pause
18.30 – 19.00 Uhr: Einzelne Problemfälle und Abgrenzungen
19.00 – 19:30 Uhr: Erforderlicher Anpassungsbedarf
19.30 – 20.30 Uhr: Diskussion und Networking mit Drinks und Fingerfood
Location:
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft
Ganghoferstraße 33
80339 München
Anmeldung:
Text von Lara Hass
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