VIR-Mitglied A3M bietet Online-Lösungen für Reisen während COVID-19
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob sich die Corona-Lage beim Urlaub deutlich entspanne: die Impfkampagnen nehmen in Europa an Fahrt auf, die Quarantäneregeln für Rückkehrer aus Risikogebieten wurden entschärft und die Buchungsanfragen bei Reisebüros und Veranstaltern nehmen wieder zu. Google Trends sieht Suchanfragen nach dem Keyword „Urlaub“ auf einem 5-Jahres-Hoch und viele Unternehmen holen ihre Mitarbeiter wieder aus der Kurzarbeit zurück.
Doch so paradox es auch klingt: genau jetzt werden die weiterhin sehr unterschiedlichen Regeln rund um das Thema „Reisen und Corona“ besonders wichtig. Da Reisen in den vergangenen Monaten kaum stattfanden, entsteht aktuell der trügerische Eindruck, mit sinkenden Inzidenzen gingen auch Lockerungen beim Tourismus einher. In der Praxis gilt jedoch: kein touristisch relevantes Land hat die Sonderreglungen zu Einreise, Aufenthalt vor Ort und Rückreise im Zusammenhang mit Corona wieder aufgehoben.
Auch wenn die Urlaubsvorfreude ungebrochen ist: damit Kunden einen erholsamen und ihren Wünschen entsprechenden Urlaub genießen können – und auch bei der Rückkehr nicht von einer notwendigen Quarantäne überrascht werden – ist es aktuell besonders wichtig, die in Zusammenhang mit Covid geltenden Bestimmungen zu beachten. Per Ende Mai gelten 12 Länder als Virusvarianten-Gebiete, 30 Länder zählen als Hochinzidenzgebiete und für weitere 111 Länder gibt es nationale oder regional begrenzte Reisewarnungen. Und längst nicht alle interessanten Destinationen lassen Touristen wieder einreisen, auch bei vollständiger Impfung – Australien und die USA lassen grüßen. Gerade der Fall Großbritannien zeigt, wie schnell ein Land, das noch bis vor kurzem als risikofreies Gebiet seitens des Robert-Koch-Instituts eingestuft wurde, nun aufgrund einer Virusmutante in die höchste Warnstufe aufgenommen wurde.
In den beliebten Urlaubsländern gibt es erhebliche Unterschiede und teils noch deutliche Einschränkungen – während man in fast allen italienischen Regionen ohne Tests die Außenbereiche von Restaurants betreten darf, braucht man in Südtirol zwingend einen gültigen Corona-Pass. Mittlerweile kommt man in fast kein Land der Erde („Ausnahme Schweiz auf dem Landweg“) mehr ohne Nachweis einer Impfung, einer Genesung, oder eines negativen Corona-Tests.
Leider herrscht insbesondere in Bezug auf Vorabregistrierungen, Dokumentationspflichten, Fristen und akzeptierten Testarten sowie verpflichtend herunterzuladenden Tracking Apps ein wildes Durcheinander – und manchmal sind wichtige Informationen auch nur in der Landessprache der Destination verfügbar.
Dass aktuell das Urlaubsbedürfnis das Informationsbedürfnis der Kunden überwiegt, entbindet den Reisevertrieb und Reiseveranstalter nicht von ihrer Informationspflicht bzw. Fürsorgepflicht für den Kunden entlang der gesamten Customer Journey. Kundenservice und proaktive Begleitung des Kunden mit den für ihn wichtigen Informationen werden zunehmend zu einem Wettbewerbsvorteil, um den Kunden an sich zu binden und seinem Sicherheitsbedürfnis Rechnung zu tragen.
A3M als Spezialist für Kriseninformationen unterstützt die Branche hier mit seinen Produkten. Eine eigene Redaktion analysiert und erfasst die Vielzahl der Bestimmungen zu Einreise, Restriktionen vor Ort und Regelungen für die Rückreise und stellt diese über verschiedene Tools und Schnittstellen strukturiert und Reisetermin-bezogen zur Verfügung. Das Ergebnis: strukturierte, leicht verständliche Antworten anstatt interpretationsbedürftiger Texte, die insbesondere in Online-Auftritten ihre Wirkung entfalten.
Als Plug&Play Lösung für Reisebürowebsites und kleinere Veranstalter ermöglicht das zusammen mit Neusta entwickelte „Corona-Widget“ dem Kunden, sich bereits während der „Inspirationsphase“ über die Bestimmungen zu seinem Urlaubsziel zu informieren. Das Widget kann per Script oder iFrame mit geringem Aufwand auf Webseiten eingebunden werden.
Für alle Anbieter, die über eigene Entwicklungsressourcen verfügen, bietet A3M diese Informationen als strukturierte „white label“ Daten an, mit denen eigene Online-Auftritte gebaut oder die in Post-Booking-Informationen integriert werden können. Als Beispiele seien hier die Corona Hubs von „ab-in-den-urlaub“ oder der Sonnenklar.tv-Reisebüros genannt. Über eine API können die A3M B2B-Partner zudem für ihre Kunden automatisiert eine „Meine Reise“-Seite generieren, die dem Reisenden jederzeit alle wichtigen Informationen aktualisiert zu seiner Reise anzeigt – nicht nur zum Zeitpunkt der Beratung oder Buchung, sondern bei jedem Aufruf bis zum Reiseende.
Text: Mirko Jacubowski, A3M
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