Stellungnahme des Verband Internet Reisevertrieb (VIR) anlässlich der Verbändeanhörung zum Entwurf des Mobilitätsdatengesetz
Anlässlich der Verbändeanhörung zum Entwurf des Mobilitätsdatengesetz haben wir eine Stellungnahme eingereicht:
Im Rahmen der Anhörung haben sich einige Punkte herauskristallisiert, die wir als besonders wichtig und berücksichtigungswürdig erachten. Diese möchten wir Ihnen gerne im Folgenden darlegen:
1) Digitale Daten
Nach einer Rückfrage in der Verbändeanhörung müssen nur digitale Daten geliefert werden. Um übergreifende Mobilitätskonzepte effektiv zu gestalten, sollten Ausnahmen vermieden werden.
Im heutigen Zeitalter kann von Unternehmen erwartet werden, dass sie zumindest grundlegende Daten, wie Fahrpläne, digital vorhalten. Dies müsste eine Mindestanforderung bei KMUs (kleine und mittlere Unternehmen) sein. Dynamische Daten sollten dagegen für größere Unternehmen verpflichtend digital geliefert werden müssen.
2) Registrierungspflicht der Datennutzer
Es ist uns wichtig, dass die Zugangsschwelle zur Nutzung der Daten extrem niedrig bleibt. Trotzdem braucht es eine Art AGBs für die Nutzungsbedingungen. Darüber hinaus sollte der Betreiber des nationalen Zugangspunkt informiert sein, wer die Daten nutzen möchte. Auch im Falle von Reklamationen durch Datennutzer bei mangelhaften oder falschen Daten muss nachvollziehbar sein, wer sie eingereicht hat. Ein Login würde all diese Punkte vereinfachen. Der Registrierungsprozess kann minimal gehalten werden. Ein Login-Bereich könnte auch genutzt werden, um registrierte Unternehmen über Updates, Änderungen oder Umfragen zu informieren.
3) §11 Abs. 4 Zwangsgelder
Wir halten es für angemessen, die Zwangsgelder eher an dem Umsatz des Unternehmens zu orientieren, als mit einem pauschalen Betrag zu beziffern.
4) Landessystem vs. Nationaler Zugangspunkt
Wir empfehlen, keine Wahlmöglichkeiten einzuführen, sondern Daten immer direkt an den nationalen Zugangspunkt zu senden. So werden Probleme und längere Klärungszeiten bei Rückfragen vermieden, da die Verantwortlichkeiten klar sind. Die gesetzliche Vorgabe sollte verhindern, dass drei Parteien versuchen, ein Problem zu lösen, obwohl nur zwei beteiligt sein sollten.
5) Berücksichtigung von Google bzw. Android Daten
Google besitzt viele Bewegungsdaten über das Betriebssystem Android und kann dadurch z.B. Stausituationen oder Menschenansammlungen erkennen. Es wäre sicherlich von Vorteil, wenn diese Daten ebenfalls nutzbar gemacht werden würden.
6) Berücksichtigung der Airline Industrie
Ein weiterer unabdingbarer Punkt ist die Einbindung des Flugverkehrs. Wir bedauern, dass dieser bisher keine Berücksichtigung findet und empfehlen daher dringend, den Flugverkehr einzubinden. Im Bereich der Mobilität spielt der Luftverkehr eine enorm wichtige Rolle. Ebenso können Flugtaxis in Zukunft von hoher Bedeutung werden. Aktuell bezieht sich der Gesetzesentwurf nur auf eine bodengebundene Beförderung.
Unsere ausführliche Stellungnahme liegt hier zum Download als PDF vor.
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