Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen der Tourismuswirtschaft dringend geboten
Schreiben der Verbände an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Forderung der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen der Tourismuswirtschaft:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,
im Namen der gesamten Tourismuswirtschaft wenden wir uns heute mit einer dringenden Forderung im Zuge der Coronakrise an Sie: Die weitere Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 30. April hinaus muss zeitnah beschlossen werden.
Seit November sind die Betriebe unserer Branche nun bereits wieder weitgehend geschlossen. Manche Unternehmen konnten sogar seit Beginn der Coronapandemie im März 2020 ihren Betrieb nicht mehr aufnehmen. Die Umsatzausfälle im Zuge dieses Sonderopfers, das der Tourismuswirtschaft auferlegt wurde, um andere Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft offen zu halten, sind immens. Es handelt sich nicht um so genannte „Zombieunternehmen“, sondern um Unternehmen, die durch Betriebsschließungen und -beschränkungen in eine existenzbedrohende Situation geraten sind und deshalb auch Anspruch auf Hilfen haben. Der dramatischen Situation wurde und wird mit November- und Dezemberhilfe sowie Überbrückungshilfe III dankenswerterweise zumindest teilweise Rechnung getragen. Die – nicht selbst verschuldeten – Verluste können damit ein wenig abgefedert werden. Doch klar ist auch: Alle beschlossenen Hilfen wären umsonst gewesen, würde ab 1. Mai – im voraussichtlich weiter andauernden Lockdown – die Insolvenzantragspflicht für die betroffenen Betriebe wieder greifen.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil noch Zahlungen der November- und Dezemberhilfe ausstehen (Antragstellung auf erweiterte Hilfen erst seit 27. Februar), die Bearbeitung der Bewilligung der Überbrückungshilfe III erst seit 12. März läuft und die Einbeziehung von Mischbetrieben und verbundenen Unternehmen erst Mitte März beschlossen wurde. All das lässt befürchten, dass vielen Unternehmen ihre für die vergangenen Monate zustehenden Hilfsgelder auch im April noch gar nicht ausbezahlt werden. Dies würde unter anderem dazu führen, dass einige Unternehmen nur aufgrund verspäteter Hilfszahlungen Insolvenz beantragen müssten. Dies kann nicht Sinn der aktuellen Coronapolitik sein.
Daher ist es dringend geboten, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kurzfristig mindestens bis zum 30. September 2021, besser noch bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Dies sollte wie bislang nur für die Unternehmen gelten, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Rabe
Generalsekretär
Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V.
Ingrid Hartges
Hauptgeschäftsführerin
DEHOGA Bundesverband e.V.
Dirk Inger
Hauptgeschäftsführer
DRV Deutscher ReiseVerband e.V.
Benedikt Esser
Geschäftsführender Präsident
RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V.
Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.
Norbert Kunz
Geschäftsführer
DTV – Deutscher Tourismusverband e. V.
Michael Buller
Vorstand
Verband Internet Reisevertrieb e. V.
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