Seminar zur Pauschalreiserichtlinie von BEITEN BURKHARDT in Frankfurt
Das Gesetz ist durch viele offene Fragen gekennzeichnet. Wann liegt etwa eine gezielte Vermittlung vor, die eine verbundene Reiseleistung auslöst? Wann sind Informationspflichten bei Telefonverkauf zu erfüllen und wie können die Informationspflichten zwischen Unternehmen erfüllt werden? Was bislang als unproblematischer Kundenservice, etwa von DMO’s, oder als reiner Cross-Sell eingeordnet wurde, wird unter dem neuen Recht zur Pauschalreise, zur verbundenen Reiseleistung oder zur Vermittlung verbundenen Reiseleistungen – jeweils mit eigenen Pflichten des Unternehmens.
Am 4. Dezember werden die wichtigsten Neuerungen von den Rechtsexperten Prof. Dr. Hans-Josef Vogel und Dr. Julia Thöle der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH praxisnah und verständlich in einem Workshop erläutert und konkrete Lösungen für bestehende Probleme aufgezeigt.
Die Tickets kosten € 49,-. Für Mitglieder des VIR und des TIC ist die Veranstaltung kostenfrei.
Text von Lara Hass
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