Juristisches

EU Pauschalreiserichtlinie: Fakten und Position des VIR

Foto: Grecaud-Paul

Foto: Grecaud-Paul

Eines der wichtigsten Themen, die die Online-Touristik in diesem Jahr beschäftigen, ist ganz klar die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie auf Länderebene. Auch in Deutschland ist dieser Prozess in vollem Gange und zahlreiche touristische Verbände sind aktiv geworden, um an diesem mitzuwirken.

Auch der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) beschäftigt sich seit langer Zeit mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie und den daraus folgenden Gesetzesentwürfen auf Deutscher Ebene. Unser Ziel war es, für die Branche eine klare, transparente und praktikable neue Gesetzeslage mit fairen Wettbewerbsbedingungen zu erwirken.

Wir möchten Sie in diesem Beitrag in aller Kürze über die wichtigsten Punkte der Richtlinie, sowie unserer Arbeit in diesem Zusammenhang aufklären. Bitte beachten Sie, dass es sich um ein sehr komplexes Thema handelt und wir für diesen Blogbeitrag nur eine grobe Übersicht über einzelne Inhalte geben können.

Unsere Ziele

  • Gleiche Rahmenbedingungen für On- und Offline Vertrieb
  • Faire Wettbewerbsbedingungen für alle Branchenteilnehmer
  • Verbraucherinteressen richtig analysieren
  • Klärung von Haftungs- und Verantwortungssphären
  • Klarheit in der Anwendung des Gesetzes

Was ist bisher geschehen?

Der ursprüngliche Entwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland, beinhaltete aus unserer Sicht zahlreiche Kritikpunkte, die sich nachteilig auf die gesamte Branche – sowohl auf den Online- als auch den Offline-Vertrieb – ausgewirkt hätten.

Das Kernproblem dieses Entwurfs lag darin, dass viele Punkte nicht klar definiert waren, was teilweise bereits seinen Ursprung im EU-Enwturf hatte. Im schlimmsten Fall  hätten diese Unklarheiten zahlreiche juristische Verfahren zur  Klärungen nach sich gezogen und möglicherweise sogar nachträglich zu Haftungen wie bei einer Pauschalreise geführt. Der Entwurf sah ursprünglich sogar vor, dass Einzelleistungen als Pauschalreisen angesehen werden hätten können. Auch hätte reine Werbung auf Webseiten zu Problemen führen können, weil die Definition was unter “gezielter” Werbung  zu verstehen ist, nicht definiert war. Dies rührte ebenfalls aus dem Entwurf der EU,  die sich auf keine genaue Definition einigen konnten.

Zusammen mit ETTSA (European Technology and Travel Services Association) haben wir deshalb am 28. Juli 2016 unsere Stellungnahme zum dritten Referentenentwurf des BMJV eingereicht.

Wir haben insbesondere in den letzten Monaten zahlreiche Termine zu dieser Thematik wahrgenommen und mitunter zahlreiche Gespräche mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geführt. Uns ging es  bei diesen nicht darum, das Gesetz zu verhindern, denn eine Umsetzung der EU-Richtlinie ist verpflichtend für die Länder. Es ging uns in erster Linie darum, Klarheit und Transparenz für alle Branchenteilnehmern zu schaffen, um beispielsweise zu vermeiden, dass Vermittler aus einem reinen Vermittlungsgeschäft in die Haftung eines Veranstalters geraten können. Dies könnte im Schadensfall zu hohen Forderungen seitens der Kunden führen und auch die aktuelle Diskussion um die Gewerbesteuer hat dies einen zusätzliche Problematik. Darüber hinaus kann ein Vermittler Ansprüche, die im Schadenfall gegenüber ihm plötzlich gelten gemacht werden, kaum beim Leistungsträger geltend machen, da es hierfür gar keine Vertragsgrundlage gibt.

Unsere Stellungnahme vom 28.Juli 2016 können Sie hier abrufen.

Einige Termine des VIR in Sachen Pauschalreiserichtlinie:
29.07.2016Einreichung der VIR & ETTSA Stellungnahme
23.08.2016Verbändeanhörung zur Pauschalreiserichtlinie im BMJV
09.09.2016Workshop mit dem BMJV
22.09.2016Termin bei Staatssekretär Billen mit anderen Verbändevertreten
13.10.2016Termin beim Staatssekretär Billen im BMJV. Dabei hat Staatssekretär Billen einen überarbeiteten Referentenentwurf vorgestellt. Der VIR wird begleitet von Reiserechtsexperte Prof. Dr. Hans-Josef Vogel

Wie ist der aktuelle Stand?

Am 13. Oktober 2016 hat Staatssekretär Billen einen überarbeiteten Referentenentwurf vorgestellt.

Durch diesen neuen Entwurf ändert sich im wesentlichen nun folgende Punkte:

    • Der Vermittlung von Reiseleistungen soll künftig ein neutrales Beratungsgespräch vorangestellt werden. Erst, wenn der Kunde sich entschieden hat, ob er eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistungen buchen will, erfolgt die rechtliche Zuordnung der Tätigkeit als Veranstalter oder Vermittler.
    • Tagesfahrten wurden herausgenommen
    • Der Sicherungsschein wird in Deutschland beibehalten
    • Der Gesetzgeber stellt klar, dass eine Einzelleistung keine Pauschalreise sein kann
    • die Erheblichkeitsschwelle von 25% wird wieder wie im EU-Entwurf aufgenommen
    • Bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen wurde aufgenommen, dass ein reines in Kontakt bringen durch Links oder Bannerwerbung, nicht in den Geltungsbereich Verbundene Reiseleistungen fällt.

Wie geht es jetzt weiter?

  • Am 25.10.2016 fand bei der EU ein Workshop zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in den einzelnen Ländern statt
  • Das Bundestagskabinett hat sich gestern mit dem überarbeiteten Referentenentwurf befasst und diesen beschloßen. Dieser wird nun dem Bundestag weitergeleitet.Die Pressemeldung des BMJV dazu findet sich hier
  • Im Januar 2018 endet die EU-Umsetzungsfrist
  • Ab dem 01. Juli 2018 wird das Gesetz in Kraft treten

Wir verfolgen die Entwicklungen selbstverständlich weiterhin und halten unsere Mitglieder über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden.

“Die eingearbeiteten Veränderungen zeigen auf, dass die Politik die Positionen der Verbände angehört und verstanden hat und schlussendlich auch soweit es möglich war in der Gesetzesentwicklung berücksichtigt hat. Man muss allerdings auch feststellen, dass viele Aspekte aus der EU- Richtlinie rühren und diese dem Bundesministerium wenig Spielraum ließ.  Der VIR war eben auch schon im Entwicklungsprozess auf EU-Ebene aktiv und konnte dort bereits mit diversen Einreichungen und Gesprächen einige Punkte anbringen und auch verändern. Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass der VIR  bereits 2013 den klassischen Reisebürovertrieb auf die wichtigsten Probleme der geplanten EU- Richtlinie hingewiesen hat.

Letztendlich, auch wenn es manchmal den Eindruck hatte, dass dies der Verdienst eines einzelnen Verbandes war, muss man doch klar feststellen, dass die nun erreichten Veränderungen nicht ohne die Arbeit aller mitwirkenden Verbände möglich gewesen wäre und zeigt, wie wichtig dieser Dialog und Austausch mit der Politik ist! 

Manchmal musste ich mich  allerdings schon wundern, wie schnell doch so mancher eine Presseerklärung rausschickte. Der VIR hat sich hier für einen anderen Weg entschieden, denn zum Schluss ging es nicht um Heldentaten, sondern um das Wohl einer ganzen Industrie.”

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