Zuletzt aktualisiert Sonntag, 16. Juni 2024, 11:50 Uhr

Die FTI Touristik GmbH aus München, Europas drittgrößter Reiseanbieter, hat nach eigenen Angaben am 3. Juni 2024 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht. Am Donnerstag, den 6. Juni 2024, hat auch die BigXtra Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Sie haben Ihren Urlaub mit FTI gebucht und fragen sich, was die Insolvenz der FTI für Sie bedeutet? Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen sowie Kontakte für Sie zusammengefasst.

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren:

FTI: +49 (0)89 710 45 14 98

DRSF: +49 (0)30 78954770 

Aktuelle Informationen für Reisende von FTI

Betroffene Kunden können sich eine entsprechende Information von FTI einsehen: https://www.fti-group.com/de/insolvenz. 

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung von FTI benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98 

Ihr Reisevermittler/Online Reisebüro steht Ihnen im Falle von Unklarheiten oder Rückfragen ebenso jederzeit zur Verfügung.

Kundengeldansprüche & Rückzahlungen

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung vom DRSF benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)30 78954770

Aktuelle Information zur Kundengeldabsicherung finden Sie auf der Webseite des DRSF. Hilfreiche FAQs finden Sie hier 

Die FTI Group ist bei der Deutschen Reise-Sicherungs-Fonds GmbH (DRSF) mit ihren Pauschalreisen(nicht Einzelleistungen) gegen eine solche Zahlungsunfähigkeit vollständig abgesichert. Der Fonds kümmert sich um die Erstattung von vorausgezahlten Kundengeldern (d. h. bereits bezahlter Reisepreis sowie auch Anzahlungen) und ggf. den Rücktransport gestrandeter Urlauber. 

Hotels, die Verträge mit FTI haben, wurden über die Destinationsagenturen Kostenübernahmeerklärungen durch den DRSF zugesendet. Wir raten betroffenen Kunden dies vor Ort zu schildern im Falle das hier Forderungen an Sie direkt gestellt werden z.B. durch das Hotel. 

Kunden, die trotz (An-)zahlung Ihren Urlaub nicht wie gebucht mit dem betroffenem Unternehmen verbringen können, werden vom DRSF kontaktiert, sobald die zum Start des Erstattungsprozesses erforderlichen Daten vorliegen.

Derzeit kursieren leider fake E-Mails mit der Aufforderung seine Bankdaten online einzugeben, um eine Rückerstattung gezahlter Leistungen an FTI zu erhalten. Bitte seinen Sie vorsichtig, denn hierbei handelt es sich um Betrug und Datenfishing. Die Rückzahlungen haben noch nicht begonnen! Bitte prüfen Sie den Absender der E-Mail genau (@drsf.reise).

Wir raten Kunden ihre Reisen, die zu einem späteren Termin geplant sind, nicht aktiv zu stornieren. Sonst könnten Sie mit den regulären Stornobedingungen konfrontiert werden. 

Ihr Reisevermittler/Online Reisebüro steht Ihnen im Falle von Unklarheiten oder Rückfragen ebenso jederzeit zur Verfügung.

FAQs vom DRSF zur Insolvenz der FTI Group

Der DRSF stellt auf seiner Webseite FAQs zur Orientierung zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Die dort aufgelisteten Fragen und Antworten dienen der Orientierung. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar. Sie richten sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder sog. verbundene Reiseleistungen (gemäß § 651w Abs. 3 BGB) bei der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH gebucht und zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht angetreten oder noch nicht abgeschlossen haben.

Kostenübernahmeerklärungen bei Pauschalreisen

Als Nachweis der Absicherung durch den DRSF können Sie hier die Kostenübernahmeerklärung herunterladen. Für Leistungen

Betreuung der FTI Reisenden durch Dertour und TUI in ausgewählten Urlaubszielen

Im Auftrag des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) übernehmen seit Mittwoch, den 5. Juni 2024, andere Reiseveranstalter die Betreuung der Gäste vor Ort in beliebten Urlaubsdestinationen:

Dertour übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:

  • Türkei
  • Kanarische Inseln
  • Ägypten
  • Thailand
  • Sri Lanka
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Panama

TUI übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:

  • Balearen
  • Griechenland
  • Malediven
  • Mexiko
  • Kuba
  • Dominikanische Republik

Schauinsland übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:

  • Spanien Festland
  • Bulgarien
  • Portugal Festland

Chamäleon Reisen übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:

  • Marokko
  • Oman
  • Vietnam
  • Nepal
  • Kenia

Konkret bedeutet das: Die Vertreter der jeweiligen Reiseveranstalter stehen den FTI-Gästen in den genannten Urlaubszielen als deutschsprachige Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei greift der Veranstalter auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Zielgebietsagenturen zurück. Zudem findet eine deutschsprachige telefonische Betreuung vor Ort für FTI-Gäste statt, die derzeit in ihrem Urlaubsort Probleme mit Hotels oder Transfers erfahren. Darüber hinaus handelten die Zielgebietsagenturen in den genannten Destinationen als Schnittstelle zwischen den FTI-Gästen und den Hotels.

Die genannten Reiseveranstalter wurden speziell vom DRSF beauftragt, um FTI-Reisende vor Ort in diesen Destinationen zu unterstützen. Sprechen Sie bei Bedarf die jeweiligen Vertreter vor Ort an.

Ihr Reisevermittler/Online Reisebüro steht Ihnen im Falle von Unklarheiten oder Rückfragen ebenso jederzeit zur Verfügung.

Allgemeine FAQs zur FTI-Insolvenz – Das sollten Kunden nun wissen – eine Zusammenfassung von ADVANT Beiten

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