Zuletzt aktualisiert Sonntag, 16. Juni 2024, 11:50 Uhr
Die FTI Touristik GmbH aus München, Europas drittgrößter Reiseanbieter, hat nach eigenen Angaben am 3. Juni 2024 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht. Am Donnerstag, den 6. Juni 2024, hat auch die BigXtra Touristik GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Sie haben Ihren Urlaub mit FTI gebucht und fragen sich, was die Insolvenz der FTI für Sie bedeutet? Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen sowie Kontakte für Sie zusammengefasst.
Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren:
FTI: +49 (0)89 710 45 14 98
DRSF: +49 (0)30 78954770
Aktuelle Informationen für Reisende von FTI
Betroffene Kunden können sich eine entsprechende Information von FTI einsehen: https://www.fti-group.com/de/insolvenz.
Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung von FTI benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98
Ihr Reisevermittler/Online Reisebüro steht Ihnen im Falle von Unklarheiten oder Rückfragen ebenso jederzeit zur Verfügung.
Kundengeldansprüche & Rückzahlungen
Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung vom DRSF benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)30 78954770
Aktuelle Information zur Kundengeldabsicherung finden Sie auf der Webseite des DRSF. Hilfreiche FAQs finden Sie hier.
Die FTI Group ist bei der Deutschen Reise-Sicherungs-Fonds GmbH (DRSF) mit ihren Pauschalreisen (nicht Einzelleistungen) gegen eine solche Zahlungsunfähigkeit vollständig abgesichert. Der Fonds kümmert sich um die Erstattung von vorausgezahlten Kundengeldern (d. h. bereits bezahlter Reisepreis sowie auch Anzahlungen) und ggf. den Rücktransport gestrandeter Urlauber.
Hotels, die Verträge mit FTI haben, wurden über die Destinationsagenturen Kostenübernahmeerklärungen durch den DRSF zugesendet. Wir raten betroffenen Kunden dies vor Ort zu schildern im Falle das hier Forderungen an Sie direkt gestellt werden z.B. durch das Hotel.
Kunden, die trotz (An-)zahlung Ihren Urlaub nicht wie gebucht mit dem betroffenem Unternehmen verbringen können, werden vom DRSF kontaktiert, sobald die zum Start des Erstattungsprozesses erforderlichen Daten vorliegen.
Derzeit kursieren leider fake E-Mails mit der Aufforderung seine Bankdaten online einzugeben, um eine Rückerstattung gezahlter Leistungen an FTI zu erhalten. Bitte seinen Sie vorsichtig, denn hierbei handelt es sich um Betrug und Datenfishing. Die Rückzahlungen haben noch nicht begonnen! Bitte prüfen Sie den Absender der E-Mail genau (@drsf.reise).
Wir raten Kunden ihre Reisen, die zu einem späteren Termin geplant sind, nicht aktiv zu stornieren. Sonst könnten Sie mit den regulären Stornobedingungen konfrontiert werden.
Ihr Reisevermittler/Online Reisebüro steht Ihnen im Falle von Unklarheiten oder Rückfragen ebenso jederzeit zur Verfügung.
FAQs vom DRSF zur Insolvenz der FTI Group
Kostenübernahmeerklärungen bei Pauschalreisen
Betreuung der FTI Reisenden durch Dertour und TUI in ausgewählten Urlaubszielen
Im Auftrag des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) übernehmen seit Mittwoch, den 5. Juni 2024, andere Reiseveranstalter die Betreuung der Gäste vor Ort in beliebten Urlaubsdestinationen:
Dertour übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:
- Türkei
- Kanarische Inseln
- Ägypten
- Thailand
- Sri Lanka
- Vereinigte Arabische Emirate
- Panama
TUI übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:
- Balearen
- Griechenland
- Malediven
- Mexiko
- Kuba
- Dominikanische Republik
Schauinsland übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:
- Spanien Festland
- Bulgarien
- Portugal Festland
Chamäleon Reisen übernimmt die Betreuung der FTI Reisenden in folgenden Zielgebieten:
- Marokko
- Oman
- Vietnam
- Nepal
- Kenia
Konkret bedeutet das: Die Vertreter der jeweiligen Reiseveranstalter stehen den FTI-Gästen in den genannten Urlaubszielen als deutschsprachige Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei greift der Veranstalter auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Zielgebietsagenturen zurück. Zudem findet eine deutschsprachige telefonische Betreuung vor Ort für FTI-Gäste statt, die derzeit in ihrem Urlaubsort Probleme mit Hotels oder Transfers erfahren. Darüber hinaus handelten die Zielgebietsagenturen in den genannten Destinationen als Schnittstelle zwischen den FTI-Gästen und den Hotels.
Die genannten Reiseveranstalter wurden speziell vom DRSF beauftragt, um FTI-Reisende vor Ort in diesen Destinationen zu unterstützen. Sprechen Sie bei Bedarf die jeweiligen Vertreter vor Ort an.
Ihr Reisevermittler/Online Reisebüro steht Ihnen im Falle von Unklarheiten oder Rückfragen ebenso jederzeit zur Verfügung.
Allgemeine FAQs zur FTI-Insolvenz – Das sollten Kunden nun wissen – eine Zusammenfassung von ADVANT Beiten
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