ADVANT Beiten veröffentlicht Broschüre zum Recht der Künstlichen Intelligenz

ADVANT Beiten veröffentlicht Broschüre zum Recht der Künstlichen Intelligenz

Anfang 2021 legte ADVANT Beiten die erste Auflage der Broschüre „Recht der Künstlichen Intelligenz“ vor. Sie waren sich sicher: Künstliche Intelligenz ist eines der ganz großen Zukunftsthemen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft – und damit auch in rechtlicher Sicht hoch relevant.

Die Rasanz der Entwicklungen gerade in den letzten Monaten hat dann aber doch überrascht. Kaum ein Medium, das nicht in der einen oder anderen Form berichtete – und in Schulen werden die aktuellen Möglichkeiten ebenso ausgetestet wie in Unternehmen.

Mit dieser Broschüre will ADVANT Beiten einen knappen Überblick über die aktuelle Rechtslage und den Stand der Diskussion geben. Eine kurze Darstellung wie die vorliegende kann dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit in Breite und Tiefe erheben.

Daneben wagen sie einen Ausblick auf künftig bevorstehende Entwicklungen und mögliche Anpassungen des Rechtsrahmens im Hinblick auf die fortschreitende Autonomie von KI- und Roboter-Systemen. Besonders spannend sind Fragen um die Schutzfähigkeit von durch KI geschaffenen Werken einerseits und Haftungsfragen andererseits – bis hin zu der nicht nur provokanten Frage, ob Künstliche Intelligenzen Inhaber von Rechten sein sollten, vielleicht sogar eine Rechtspersönlichkeit erhalten. Auch hier soll bei einem Werk mit beschränktem Umfang nur Denk- und Diskussionsanstöße gegeben werden.

Das Werk befindet sich überwiegend auf dem Stand von Juni 2023.

Zur besseren Lesbarkeit soll im Folgenden „Künstliche Intelligenz“ (kurz „KI“) als Oberbegriff verwendet werden, der sowohl (intelligente) Roboter als auch autonome und/oder selbstlernende Systeme, generative KI, Computerprogramme und Anwendungen umfasst.

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