Informationen zur Lage von Thomas Cook & Condor
Stand: 13. November 2019, 10:30 Uhr
Reisen der deutschen Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum ab 01. Januar 2020 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden.
Der Insolvenzverwalter von Thomas Cook Deutschland, hww, stellt auf seiner Website Verfahrensinformationen sowie FAQ zur Verfügung.
Wir fassen in Kürze zusammen, was die Insolvenz für die Verbraucher bedeutet:
- Eingreifen der Insolvenzversicherung
Nach den Unklarheiten der letzten Tage besteht nun Klarheit darüber, dass die von den Reiseveranstaltern der Thomas Cook Gruppe in Deutschland abgeschlossenen Insolvenzversicherungen eingreifen. Dies bedeutet, dass Reisende, deren gebuchte Reiseleistungen ausfallen oder die Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommen müssen, deren Entgeltforderungen der jeweilige Reiseveranstalter nicht erfüllt hat, direkte Ansprüche gegen den im Reisepreissicherungsschein der gebuchten Pauschalreise benannten Versicherer auf Rückzahlung in Anspruch nehmen können. Der Reisende hat hier demnach einen direkten Anspruch gegen den benannten Versicherer und kann eine unverzügliche Zahlung verlangen. Unverzüglich bedeutet in diesem Kontext jedoch, dass dem Versicherer eine angemessene Prüfungszeit zugestanden werden muss. Dies kann bei der nun vorliegenden Thomas Cook Insolvenz durchaus ein deutlich längerer Zeitraum sein, als dies bei kleinen Insolvenzen in der Vergangenheit üblich war. Der Versicherer für die Thomas Cook Deutschland und die dazugehörigen Veranstaltermarken ist die Zurich Versicherung Für die Abwicklung von Ansprüchen hat Zurich die KAERA AG (Telefon 06172/99761123) beauftragt.
2. Was passiert mit gebuchten Reisen für die nächsten Monate?
Bei den deutschen Veranstaltern der insolventen Thomas Cook können alle Reisen mit Abreise bis 31. Dezember nicht angetreten werden. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum vom 1. Januar 2020 an wird in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung die weitere Vorgehensweise geprüft. Betroffene Kunden sollen ihre Ansprüche bei dem von der zuständigen Versicherung Zurich beauftragten Dienstleister Kaera anmelden.
3. Erhalten Kunden alle Zahlungen zurück?
Ja, grundsätzlich erhalten Kunden alle geleisteten Zahlungen von der Versicherung zurück. Der Kundengeldabsicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt zu erstattenden Beträge jedoch auf EUR 110 Mio. begrenzen. Dies ist im Einzelfall auch im Sicherungsschein vermerkt. Folge ist, dass Rückzahlungsansprüche von Kunden anteilig gekürzt werden können, wenn sich zum Ende des Geschäftsjahres herausstellt, dass der Betrag nicht ausreicht. Der Kundengeldabsicherer kann dann gegebenenfalls Rückzahlungsansprüche gegen Kunden geltend machen kann, die einen zu hohen Betrag erhalten haben.
4. Welche Ansprüche haben Kunden, die sich aktuell im Urlaub befinden?
Kunden, die aktuell im Urlaub sind und die vom Hotel gezwungen werden, das Hotel zu verlassen oder gezwungen werden Nachzahlungen zu leisten, können die geleisteten Nachzahlungen oder den anteiligen Reisepreis für die nicht mehr wahrgenommenen Urlaubstage ebenfalls vom Kundengeldabsicherer zurückverlangen. Die Rückbeförderung der Kunden muss ebenfalls sichergestellt werden. Sofern Kunden hier gezwungen werden, in Vorleistung zu treten, können auch diese Zahlungen vom Kundengeldabsicherer zurückverlangt werden.
Informationen der VIR-Mitglieder für Reisende
Bitte beachten Sie, die hier aufgeführten Unternehmen informieren ihre Reisenden über die neuesten Entwicklungen.
Informationen zu Flügen mit Condor
Bundesregierung und Land Hessen unterstützen Condor mit Überbrückungskredit und Flugbetrieb kann somit planmäßig aufrechterhalten werden
Die Condor Flugdienst GmbH hat am Abend des 24. September von der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung die Zusage über eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro erhalten. Diese Zusage ist Voraussetzung für eine Prüfung durch die Europäische Kommission. Erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel wird der Kreditbetrag von der KfW ausgezahlt. Wann die Entscheidung aus Brüssel vorliegt, kann noch nicht gesagt werden.
Die Staatsbürgschaft für einen Überbrückungskredit wurde beantragt, um mögliche Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, die sich aus der Insolvenz der englischen Condor-Muttergesellschaft Thomas Cook Group plc ergeben.
Der Flugbetrieb der Condor läuft wie geplant weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten rund um die Uhr daran, Kunden zuverlässig an ihre Ferienziele in aller Welt und auch wieder zurück nach Hause zu bringen.
Wir als VIR begrüßen die staatliche Unterstützung für die Condor. Es ist ein wichtiges Signal nicht nur an die Branche, sondern auch an die Verbraucher. Unser Pressemeldung dazu hier.
Informationen der Fachpresse
Kostenfreie Storno für Sunny Cars Kunden bei Thomas Cook Buchung
Durch die Insolvenz der Thomas Cook-Gruppe sind leider aktuell viele Reisende betroffen, die ihren lang ersehnten Urlaub nicht antreten können oder auf der Suche nach Alternativen sind.
Falls Sie einen Mietwagen in Verbindung mit einer Thomas Cook-Reise gebucht haben, bietet Sunny Cars Ihnen die Möglichkeit an, den gebuchten Mietwagen kostenfrei zu stornieren.
Wenden Sie sich dazu bitte an die Kollegen vom Reservierungs-Team bei Sunny Cars:
Telefonisch unter 089 / 82 99 33 900 für kurzfristige Stornierungen, oder per Mail an storno@sunnycars.de für Anmietungen ab dem 30. September.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das Sunny Cars – Team gerne zur Verfügung.
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