Die Tourismusbranche und ihre Beschäftigten stehen aufgrund der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand: In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages fordert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) daher Nachbesserungen bei den drohenden Steuernachzahlungen wegen Corona-Lohnersatzleistungen. Sie sollen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen, sondern zurückgestellt werden.
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Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, Lohn- und Entgeltersatzleistungen, die in Verbindung mit der Corona-Krise ausgezahlt wurden und werden, für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen und steuersystematische Gesichtspunkte in dieser einmaligen Krisensituation zurück zu stellen.
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