In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren führende Tourismusverbände, darunter zahlreiche Mitgliedsunternehmen im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), den gestern im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz.
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Die Deutschen haben ihre Vorfreude auf einen erholsamen Sommerurlaub in den schönsten und populärsten Destinationen trotz der Pandemie nicht verloren. Die Buchungszahlen deuten auf eine erfolgreiche Saison hin, daher rät der VIR zu frühem Buchen, um sich bei der erwarteten starken Nachfrage auch in diesem Coronajahr den Urlaub zu den besten Bedingungen frühzeitig zu sichern.
Wertvolles Recherche-Tool aus einer Hand: Der VIR bietet Reisenden nun eine noch bessere Orientierung bei der Planung in Zeiten von Corona. Ab sofort finden Besucher der Website einen eigenen Bereich mit übersichtlichen Infos rund ums Reisen unter den aktuellen Pandemie-Bedingungen. Möglich macht dies eine Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Krisenexperten A3M.
Aus Sorge vor einem Stocken der Impfungen appellieren die Verbände der deutschen Tourismus- und Reisebranche an Bund und Länder, das Impfen deutlich zu beschleunigen.
A3M als Spezialist für Kriseninformationen unterstützt die Branche mit Online-Lösungen für Reisen während COVID-19. Eine eigene Redaktion analysiert und erfasst die Vielzahl der Bestimmungen zu Einreise, Restriktionen vor Ort und Regelungen für die Rückreise und stellt diese über verschiedene Tools und Schnittstellen strukturiert und Reisetermin-bezogen zur Verfügung.
Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung, so das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV). Das Bündnis aus 28 touristischen Branchenverbänden begrüßt die aktuellen Länderinitiativen zur Öffnung und mahnt, das Vertrauen der Branche in die Politik nicht zu enttäuschen.
Die Tourismusbranche und ihre Beschäftigten stehen aufgrund der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand: In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages fordert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) daher Nachbesserungen bei den drohenden Steuernachzahlungen wegen Corona-Lohnersatzleistungen. Sie sollen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen, sondern zurückgestellt werden.
Ein Interview mit Fabio Hildenbrand (CEO/Founder von Backpackertrail)
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