Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, Lohn- und Entgeltersatzleistungen, die in Verbindung mit der Corona-Krise ausgezahlt wurden und werden, für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen und steuersystematische Gesichtspunkte in dieser einmaligen Krisensituation zurück zu stellen.
Beiträge
Ein Öffnungskonzept bzw. jegliche Perspektive werden nicht angeboten. Damit werden die vielen Tausend Betriebe in der Tourismuswirtschaft eklatant schlechter gestellt als Einzelhandel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk – ja, selbst als die Gastronomie, der wenigstens Öffnungen im Außenbereich in Aussicht gestellt werden. Für den Großteil der touristischen Betriebe gibt es aktuell nur eine Antwort: Schließung – keine Teststrategie und keine Öffnung unter Hygieneauflagen.
Im Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen bitten wir, dass auch kleineren Unternehmen den Zugang zu den KfW-Schnellkrediten ermöglicht und die maximale Kredithöhe für diese Unternehmen auf 350.000 Euro festgelegt wird.
In unserem Schreiben an das BMJV bitten wir, im Interesse Zehntausender Unternehmer und ihrer drei Mio. Beschäftigten, im Interesse der reisenden Verbraucher und der Steuerzahler, die Frist für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), fordert den Lufthansa-Konzern zur raschen Abwicklung der noch ausstehenden Refunds für stornierte Reisen auf.
Wir begrüßen ausdrücklich das Bestreben der Bundesregierung, die Insolvenzversicherung im Reiserecht neu zu regeln. Die Anfang Juni vorgelegten Eckpunkte zur Neuregelung entsprechen im Wesentlichen dem niederländischen Modell des Reisegarantiefonds (SGR). Ein Modell, dass wir selbst in den vorangegangenen Gesprächen als Lösung vorgeschlagen haben. Jedoch hat sich die Lage der Tourismusbranche seit dem letzten Austausch gravierend geändert. Wir hoffen, mit unseren Ausführungen zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion zu leisten.
Die Deutschen schmieden auch in der Corona-Krise Reisepläne: Wie eine Sonderstudie der Forschungs-gemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR) im Auftrag des VIR und zahlreichen anderen Touristikunternehmen zeigt, ist die Urlaubslust in der Bevölkerung groß.
Eine Nachbesserung des Lufthansa-Konzerns bei der vor kurzem angekündigten Rückfluggarantie fordert der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR): Sie ist derzeit hauptsächlich über direkte Distributionskanäle verfügbar und schließt damit Kunden aus, die über andere Vertriebssysteme oder -Kanäle ihre Flugtickets buchen.
Die Service Center der Online Travel Agencies (OTA’s) stehen unter Dauerstrom: Wie eine Umfrage des Verband Internet Reisevertriebs e.V. (VIR) unter seinen Mitgliedern ergab, erhöhte sich seit Beginn der Corona-Krise zu Anfang März das Tätigkeitsvolumen der Service-Teams bei den Online-Reisebüros um rund das Vierfache zum vorherigen „normalen“ Pensum.
„Die Ignoranz der Branchenexperten durch die Bundesregierung ist schlichtweg skandalös“: Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), übt massive Kritik am Vorgehen der Regierungsparteien bei der Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht.
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