We are pleased to submit our fact- and experience-based assessment of the Package TravelDirective 2302/2015 to the consideration of the DG JUST. We have limited our remarks tothe in our view most pressing issues and areas of the directive that require addressing. These considerations are not only based on the experience of the COVID-19 pandemic, but also on the experience of our more than 50 members in the online travel industry since the implementation of the Package Travel Directive.

Der neue Reisesicherungsfonds für eine noch bessere Absicherung von Pauschalreisegästen im Fall einer Veranstalter-Insolvenz soll zum 1. November starten. Jetzt hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) entschieden, dass das Konsortium um den Deutschen Reiseverband (DRV) mit der Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), dem forum anders reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR), dem internationalen Bustouristik Verband (RDA) und dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen soll.

„Es wäre ein verheerender Fehler, die staatliche Unterstützung auf den letzten Metern zu verwehren“: In einem offenen Brief an Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sowie an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appelliert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV), die staatlichen Überbrückungshilfen mindestens bis zum Jahresende 2021 zu verlängern.

„Das ist die absolut falsche Entscheidung und lässt gerade die Touristik in den schwierigsten Monaten im Regen stehen“: Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) kritisiert die Bundesregierung für ihren Beschluss, die Überbrückungshilfen für wirtschaftlich durch die Corona-Krise besonders hart betroffene Unternehmen nur bis Ende September zu verlängern.

Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung, so das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV). Das Bündnis aus 28 touristischen Branchenverbänden begrüßt die aktuellen Länderinitiativen zur Öffnung und mahnt, das Vertrauen der Branche in die Politik nicht zu enttäuschen.

Die Tourismusbranche und ihre Beschäftigten stehen aufgrund der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand: In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages fordert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) daher Nachbesserungen bei den drohenden Steuernachzahlungen wegen Corona-Lohnersatzleistungen. Sie sollen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen, sondern zurückgestellt werden.

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, Lohn- und Entgeltersatzleistungen, die in Verbindung mit der Corona-Krise ausgezahlt wurden und werden, für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen und steuersystematische Gesichtspunkte in dieser einmaligen Krisensituation zurück zu stellen. 

Ein Öffnungskonzept bzw. jegliche Perspektive werden nicht angeboten. Damit werden die vielen Tausend Betriebe in der Tourismuswirtschaft eklatant schlechter gestellt als Einzelhandel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk – ja, selbst als die Gastronomie, der wenigstens Öffnungen im Außenbereich in Aussicht gestellt werden. Für den Großteil der touristischen Betriebe gibt es aktuell nur eine Antwort: Schließung – keine Teststrategie und keine Öffnung unter Hygieneauflagen.

Mit einem Brandbrief an Kanzlerin Angela Merkel und die Bundesregierung reagiert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) auf die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz. Darin kritisiert das Aktionsbündnis „die anhaltende politische Inkonsequenz und Inkonsistenz, die der Tourismusbranche seit Monaten ein beispielloses Opfer abverlangt und zahlreiche Existenzen gefährdet.“

Schreiben der Verbände an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Forderung zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen der Tourismuswirtschaft.