Booking.com darf Hotels verbieten, auf ihren Internetseiten günstigere Preise oder Konditionen anzubieten als auf dem Buchungsportal von Booking.com. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 4. Juni 2019 entschieden.
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Der Referentenentwurf zur 11. GWB Novelle erfüllt den Deutschen Ferienhausverband e. V. (DFV), Allianz Selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband e. V. (asr), und Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) mit großer Sorge. Dieser bedeutet einen wettbewerbspolitischen Paradigmenwechsel in Deutschland. In einer gemeinsamen Stellungnahme werden einzelne Punkte kritisiert.
Booking.com darf Hotels verbieten, auf ihren Internetseiten günstigere Preise oder Konditionen anzubieten als auf dem Buchungsportal von Booking.com. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 4. Juni 2019 entschieden.
Mit einer mehrseitigen Stellungnahme hat der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), der Interessenverband der digitalen Touristik, auf die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen des Bundeskartellamts reagiert. Hierzu wurde im Dezember 2018 vom Bundeskartellamt ein Konsultationspapier veröffentlicht, zu dem der VIR nun für das Segment der Online-Reisebüros (OTAs) eine Erklärung abgab.
