Forderung des Aktionsbündnis Tourismusvielfalt an den Finanzausschuss

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Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, Lohn- und Entgeltersatzleistungen, die in Verbindung mit der Corona-Krise ausgezahlt wurden und werden, für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen und steuersystematische Gesichtspunkte in dieser einmaligen Krisensituation zurück zu stellen. 

Brandbrief des Aktionsbündnis Tourismusvielfalt

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Ein Öffnungskonzept bzw. jegliche Perspektive werden nicht angeboten. Damit werden die vielen Tausend Betriebe in der Tourismuswirtschaft eklatant schlechter gestellt als Einzelhandel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk - ja, selbst als die Gastronomie, der wenigstens Öffnungen im Außenbereich in Aussicht gestellt werden. Für den Großteil der touristischen Betriebe gibt es aktuell nur eine Antwort: Schließung - keine Teststrategie und keine Öffnung unter Hygieneauflagen.

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt kritisiert die anhaltende Konzeptlosigkeit

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Mit einem Brandbrief an Kanzlerin Angela Merkel und die Bundesregierung reagiert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) auf die Zustimmung des Bundestags und Bundesrats zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz. Darin kritisiert das Aktionsbündnis „die anhaltende politische Inkonsequenz und Inkonsistenz, die der Tourismusbranche seit Monaten ein beispielloses Opfer abverlangt und zahlreiche Existenzen gefährdet.“

Verbände fordern Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

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Schreiben der Verbände an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Forderung zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

Die Politik muss ihren Anti-Tourismus-Kurs ändern

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Als „verfrühten Aprilscherz“ bezeichnet Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), die gestrige Ankündigung der deutschen Bundesregierung, ein generelles Reiseverbot in beliebte Urlaubsregionen prüfen zu lassen. „Es kann nicht mehr länger angehen, dass die Tourismusbranche in keiner Öffnungsstrategie vorkommt und ständig in die Ecke der Verursacher gestellt wird“, kritisiert VIR-Vorstand Michael Buller.

VIR-Vorstand fordert vollumfänglichen Schadensersatz für die Reisebranche

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„Schon wieder soll auf der aktuellsten Bund-Länder-Konferenz die Touristik geopfert werden. Nun ist es höchste Zeit, dass die Branche vollumfänglichen Schadensersatz bekommt“: So reagiert Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), auf die jüngste Beschlussvorlage für die heutige Bund-Länder-Konferenz.

Statement des VIR zum Fachgespräch Neustart des Tourismus im Bundestag

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Die weltweite Coronapandemie stellt jeden Einzelnen in der Gesellschaft, die Wirtschaft und die Politik vor enorme Herausforderungen. Dabei wachsen die Probleme ähnlich wie bei der Vermehrung des Coronavirus exponentiell mit der Zeit. Nun ist die Tourismusbranche an einem Punkt angelangt, an dem sie auf wichtige Entscheidungen der Politik angewiesen ist, um das Überleben der Branche zu sichern.

Stellungnahme zum Referentenentwurf Insolvenzabsicherung

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Stellungnahme des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften.

Erste Evaluierung des VIR zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur neuen Kundengeldabsicherung

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„Auch wenn wir die Stoßrichtung des Gesetzesentwurfes befürworten, sehen wir für den Moment noch Bedarf für Klarstellungen und Anpassungen“: In seiner Stellung- nahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Pauschalreiserecht bezieht der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) klar Position zu benötigten Nachbesserungen.

Zustimmung für das Restart-Konzept des DTV

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Sowohl der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) als auch das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt halten es „für eine ausgezeichnete Grundlage für den Deutschland-Tourismus und nach nochmaliger Anpassung in Teilen auch im Outbound-Tourismus anwendbar.“