ATV Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Das ATV reicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung an das BMI und BMAS ein.
Das ATV reicht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung an das BMI und BMAS ein.
Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung, so das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV). Das Bündnis aus 28 touristischen Branchenverbänden begrüßt die aktuellen Länderinitiativen zur Öffnung und mahnt, das Vertrauen der Branche in die Politik nicht zu enttäuschen.
Die Tourismusbranche und ihre Beschäftigten stehen aufgrund der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand: In einem offenen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages fordert das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) daher Nachbesserungen bei den drohenden Steuernachzahlungen wegen Corona-Lohnersatzleistungen. Sie sollen für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz unterworfen, sondern zurückgestellt werden.
Ein Öffnungskonzept bzw. jegliche Perspektive werden nicht angeboten. Damit werden die vielen Tausend Betriebe in der Tourismuswirtschaft eklatant schlechter gestellt als Einzelhandel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk – ja, selbst als die Gastronomie, der wenigstens Öffnungen im Außenbereich in Aussicht gestellt werden. Für den Großteil der touristischen Betriebe gibt es aktuell nur eine Antwort: Schließung – keine Teststrategie und keine Öffnung unter Hygieneauflagen.
Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt hat in seiner Analyse drei Schwachstellen der neuen Coronaüberbrückungshilfe ausgemacht, bei denen um Überprüfung und Anpassung gebeten wird.
Im Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen bitten wir, dass auch kleineren Unternehmen den Zugang zu den KfW-Schnellkrediten ermöglicht und die maximale Kredithöhe für diese Unternehmen auf 350.000 Euro festgelegt wird.
In unserem Schreiben an das BMJV bitten wir, im Interesse Zehntausender Unternehmer und ihrer drei Mio. Beschäftigten, im Interesse der reisenden Verbraucher und der Steuerzahler, die Frist für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. März 2021 zu verlängern.