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VIR Juristisches

Booking.com darf Hotels verbieten, auf ihren Internetseiten günstigere Preise oder Konditionen anzubieten als auf dem Buchungsportal von Booking.com. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 4. Juni 2019 entschieden.

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Booking.com darf Hotels verbieten, auf ihren Internetseiten günstigere Preise oder Konditionen anzubieten als auf dem Buchungsportal von Booking.com. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 4. Juni 2019 entschieden.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem nun veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 225/17), dass eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnungs-E-Mail eine unzulässige Form von Direktwerbung darstellen kann.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem nun veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 225/17), dass eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnungs-E-Mail eine unzulässige Form von Direktwerbung darstellen kann.