Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt hat in seiner Analyse drei Schwachstellen der neuen Coronaüberbrückungshilfe ausgemacht, bei denen um Überprüfung und Anpassung gebeten wird.
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Leider sind die Überbrückungshilfen bis dato weiterhin für zahlreiche Unternehmen in der Touristik nicht abrufbar. Wir möchten deshalb dringend bitten, sowohl die Bewilligungskriterien sowie auch die für die Touristik spezifischen Strukturen und einhergehenden Erlösmodelle in der Überarbeitung der weiteren Überbrückungshilfen zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung dieser ist elementar, damit die Hilfen auch für die Touristikbranche wirklich greifen.
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