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Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung sieht vor, dass in den Mitgliedsstaaten eine harmonisierte Lösung für die Registrierung von Kurzzeitvermietungsangeboten vorgesehen wird. Der Gesetzentwurf bindet diese Einrichtung eines Registrierungsverfahrens in den Kommunen an eine bestehende Zweckentfremdungssatzung.

Der VIR ordnet gängige Narrative zur Digitalisierung im Tourismus ein, zeigt anhand von Daten ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Effekte und benennt zentrale Zukunftsthemen, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts entscheidend sind.

Der VIR ist der festen Überzeugung, dass Transparenz auf dem Ferienwohnungsmarkt eine unerlässliche Grundbedingung für wirkungsvolles gesetzgeberisches Handeln ist. Deshalb begrüßt der VIR ausdrücklich das Anliegen, für mehr Übersicht und damit auch eine bessere Datenlage als Basis von Regulierungen auf dem Markt für Kurzzeitvermietungen zu sorgen.