Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die erhebliche Änderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten mit sich bringt. Gerade für Unternehmen aus der Touristik ergibt sich hieraus ein erheblicher Anpassungsbedarf, insbesondere in technischer Hinsicht. Dabei bleibt nur noch wenig Zeit: in knapp sechs Monaten muss die Verordnung voll umgesetzt sein. Ein rasches Handeln ist daher dringend empfehlenswert.
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