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E-Mail-Aufforderung zur Bewertung eines Unternehmens kann unzulässig sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem nun veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 225/17), dass eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnungs-E-Mail eine unzulässige Form von Direktwerbung darstellen kann.