Stellungnahme zu den Auswirkungen der Änderung des § 25 UStG
Schreiben im Namen des Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) zu den Auswirkungen der Änderung des § 25 UStG auf den Tourismusstandort Deutschland.
Schreiben im Namen des Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) zu den Auswirkungen der Änderung des § 25 UStG auf den Tourismusstandort Deutschland.
Derzeit finden die Beratungen zwischen Bund und Ländern zum Infektionsschutzgesetz und weiteren Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab Herbst 2022 statt. In Kürze sollen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sie beraten. Aus diesem Grund nahm der Zusammenschluss aus den touristischen Verbänden ASR, BTW, DEHOGA, DRV, DTV, IHA, RDA sowie VIR zur Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes kritisch Stellung und appellierte eindringlich an die Politik. Unterstützung erhielten die Verbände zusätzlich durch das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt, dem weitere 28 Branchenverbände aus dem Tourismus angehören. Zielgebend war die Streichung der im Schreiben angesprochenen Maßnahmen, die den Tourismus in hohem Maße erneut stark betreffen und einschränken würden.
In einem Schreiben an den Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen, Herrn Dr. Rolf Möhlenbrock, hat der VIR Stellung zu dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts genommen. Es wird insbesondere auf den erheblichen Bürokratischen Aufwand für Unternehmen hingewiesen, sowie vor den Auswirkungen der Abweichung einer europaweit einheitlichen Vorschrift gewarnt. Das Schreiben, in dem im Detail auf den Referentenentwurf eingegangen wird, findet ihr anbei.
In einem Schreiben an die Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Frau Prof. Luise Hölscher, hat das Aktionsbündnis zudem auf die Problematik rund um die so genannte Margenbesteuerung für Reiseleistungen nach § 25 UStG (vgl. Art. 306 – 310 MwStSystRL „Tour Operators Margin Scheme“, TOMS) hingewiesen und dass eine Abkehr Deutschlands von dem aktuell auf europäischer Ebene angewandten Verständnis der Margenbesteuerung für die Reisebranche eine enorme Herausforderung darstellen würde, insbesondere die Abkehr von der bisher in der Europäischen Union gängigen Praxis, die Margenbesteuerung auch auf nicht in der EU ansässige Reiseleister ohne EU-Betriebsstätte (Nicht-EU-Reiseleister) anzuwenden. Das Schreiben findet ihr anbei.
The Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) welcomes the efforts of the European Commission to develop a ‚Short-term rental (STR) initiative‘. We share the view that a harmonization initiative in the STR sector would significantly reduce the obstacles for small and medium-sized enterprises to expand into markets to which access would otherwise be difficult or even entirely unfeasible, due to the high number of fragmented STR regulations across the European Union.