Michael Buller

Förderung von innovativen Tourismusprojekten

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Als „wichtige Initiative für die gezielte Nachwuchsförderung digitaler touristischer Geschäftsmodelle“ bezeichnet VIR-Vorstand Michael Buller das neue Förderprogramm „LIFT“ des Kompetenzzentrums Tourismus des Bundes.
lastminute

Starte deine Karriere bei weg.de!

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Welche Arbeitgeber bietet die Touristik? Auf unserem Blog stellen wir verschiedenste Unternehmen der Tourismusbranche vor. In der neuesten Ausgabe präsentiert sich die Online Travel Agency weg.de.
Bing

Travel Search Today and Tomorrow

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Zusammen mit Bing Ads laden wir auf eine Reise in die Zukunft der Travel Search ein.
Karen Löhnert Sleeperoo

sleeperoo in der „Höhle der Löwen“

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Sleeperoo - unser Mitglied aus dem Cluster "Start-up" wagte sich in die Höhle des Löwen und pitchte vor den Investoren der VOX-Sendung. Wie es Gründerin Karen Löhnert dabei erging, erzählt sie in folgendem Beitrag: 
©Syda-Productions

Stellenanzeigen für Tourismusstudenten

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Im Rahmen unserer Hochschulinitiative search4talents sammelten wir immer wieder die Stellenanzeigen unserer Mitglieder...
VIR ITB China 2018

VIR plant zweite Delegationsreise zur ITB China

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Gemeinsam die Boomtown Chinas erleben: Das können Touristikunternehmen auf der zweiten Delegationsreise des VIR zur nächsten ITB China
Trust You

Starte deine Karriere bei TrustYou!

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Welche Arbeitgeber bietet die Touristik? Auf unserem Blog stellen wir verschiedenste Unternehmen der Tourismusbranche vor. In der neuesten Ausgabe präsentiert sich TrustYou - die Gästefeedback-Plattform für Hotels.

VIR-Vorstand drängt auf umfassenderen Ausbau des 5G-Netzes

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VIR-Vorstand drängt auf umfassenderen Ausbau des 5G-Netzes
Guuru Team

Was macht eigentlich das Travel Start-up Guuru?

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Das Travel Start-up Guuru bietet Unternehmen eine Plattform, auf der sie ihren Support an die Crowd auslagern können, sodass Fans ihrer Produkte und Dienstleistungen andere Kunden in Echtzeit beraten.
Fotolia

Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betreibers einer Facebook-Fanpage

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem nun veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 225/17), dass eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Kundenzufriedenheitsbefragung in einer Rechnungs-E-Mail eine unzulässige Form von Direktwerbung darstellen kann.