Reiserecht: Tipps für Verbraucher

  • Vor der Reise - nicht jede Änderung hinnehmen:

    Im Vorfeld einer Reise nehmen Veranstalter zum Beispiel vereinzelt kurzfristig Veränderungen bei Flugzeiten vor. Abhängig vom Ausmaß der Veränderung können Kunden gegebenenfalls von der Reise zurücktreten, ihr Geld einfordern und Schadensersatz für den entgangenen Urlaub fordern. Sie können die Änderungen auch akzeptieren und dennoch Anspruch auf einen Geldbetrag erheben.

  • Während des Urlaubs – Wichtigste Anlaufstelle ist die Reiseleitung:

    Ist der Reisende erst einmal unterwegs, zählt bei eventuellen Mängeln das, was in der Reisebeschreibung steht. WLAN in der Lobby bedeutet zum Beispiel nicht, dass WLAN im Zimmer vorhanden sein muss. Renovierungsarbeiten dürfen dagegen nur dort stattfinden, wo sie angekündigt waren. In jedem Fall muss der Kunde nachweisen, dass durch einen vor Ort auftretenden Mangel eine Einschränkung der Reise-Qualität eintritt. Noch wichtiger ist, dass der Gast seine Beschwerde der Reiseleitung des Veranstalters vor Ort mitteilt.

  • Hilf Dir selbst – Wenn der Kunde die Lösung selbst in die Hand nehmen muss:

    Als Hotelgast ist der Urlauber keineswegs von der Hilfe des Personals abhängig. Kann der Kunde beispielsweise eine Mahlzeit aufgrund von Reparatur-Maßnahmen im Restaurant nicht einnehmen, so kann er auswärts essen und die Kosten zurückfordern. Kommt das Hotel der Bitte, die Klimaanlage zu reparieren dauerhaft nicht nach, kann er ebenfalls einen Teil des Reisepreises zurückverlangen.

  • Nach dem Urlaub – Fristen nicht versäumen:

    Auch nach der Rückkehr gibt es essentielle Punkte zu beachten. Wer seinen Reise-Anbieter mit den Mängeln im Urlaub konfrontiert und eine Zahlung von Schadensersatz fordert, muss dies unbedingt innerhalb von einem Monat tun.

    Ausführliche Informationen in Sachen Reiserecht finden Sie auch bei der Europäischen Verbraucherzentrale