Änderung der Meldepflicht für digitale Plattformen DAC7

Stellungnahme zur Änderung der Meldepflicht für digitale Plattformen (DAC7)

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In einem Schreiben an den Leiter der Steuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen, Herrn Dr. Rolf Möhlenbrock, hat der VIR Stellung zu dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts genommen. Es wird insbesondere auf den erheblichen Bürokratischen Aufwand für Unternehmen hingewiesen, sowie vor den Auswirkungen der Abweichung einer europaweit einheitlichen Vorschrift gewarnt. Das Schreiben, in dem im Detail auf den Referentenentwurf eingegangen wird, findet ihr anbei.