VIR Stellungnahme zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
Das Bundesministeriums für Verkehr ermöglicht im zuge einer Verbänderbeteiligung Stellung zu ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung zu beziehen. Dieser betrifft Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 19e LuftVG-E), des Passgesetzes (§ 18 Abs. 5 PassG-E) und des Personalausweisgesetzes (§ 20 Abs. 4a PAuswG-E), um den Prozess der Fluggastabfertigung zu digitalisieren und damit die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere auf freiwilliger Basis zu vereinfachen und beschleunigen zu können.
Der Verband Internet Reisevertrieb e. V. (VIR) begrüßt ausdrücklich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Fluggastabfertigung durch digitale Prozesse effizienter, nutzerfreundlicher und zukunftsfähiger zu gestalten.
Die vorgesehene Möglichkeit, Identitäts- und Dokumentenprüfungen digital und automatisiert durchzuführen, ist ein wichtiger Baustein für eine moderne, digitale Reisekette und entspricht den Erwartungen einer zunehmend digital geprägten Gesellschaft.
Insbesondere die freiwillige Nutzung sowie die Begrenzung der Datenverarbeitung auf das erforderliche Maß sind positiv hervorzuheben.
1. Einordnung des praktischen Nutzens: Komfortgewinn statt Zeitgewinn
An modernen deutschen Flughäfen – exemplarisch München – sind zentrale Abfertigungsschritte bereits heute weitgehend digitalisiert und effizient organisiert.
Ein typischer Ablauf aus Nutzersicht:
- Check-in erfolgt vorab online bei der Airline
- Das Ticket wird im Wallet des Smartphones gespeichert
- Gepäckabgabe erfolgt am Automaten durch kurzes Scannen des digitalen Tickets
- Zugang zur Sicherheitskontrolle erfolgt ebenfalls durch Scan des Tickets
- Boarding am Gate erfolgt durch erneutes Scannen des digitalen Tickets
Die wesentlichen Wartezeiten entstehen dabei nicht durch Identitäts- oder Ticketkontrollen, sondern primär im Bereich der Sicherheitskontrolle – insbesondere bei der Überprüfung des Handgepäcks. Dieser Bereich wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht adressiert.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der praktische Mehrwert der vorgeschlagenen Lösung weniger in einer signifikanten Zeitersparnis aus Nutzersicht liegt, sondern vielmehr in einem Komfortgewinn.
Ein biometrischer Prozess kann insbesondere dort Vorteile bieten, wo physische Interaktionen entfallen – etwa das wiederholte Herausnehmen und Scannen eines mobilen Tickets. Dies entspricht den Erwartungen an eine moderne, digitale Gesellschaft.
Gleichzeitig führt der im Entwurf angelegte Kiosk-basierte Registrierungsprozess zu einem zusätzlichen Prozessschritt am Flughafen, der seinerseits neue Wartesituationen erzeugen kann.
2. Der Kiosk-Ansatz als Übergangslösung (Stufe 1)
Der Gesetzentwurf etabliert einen vorgelagerten Identifizierungsprozess am Flughafen, bei dem Fluggäste ihren Ausweis auslesen lassen, eine biometrische Aufnahme durchführen und in die Datenverarbeitung einwilligen müssen.
Dieser zusätzliche Schritt muss zudem mit bestehenden Buchungs- und Abfertigungssystemen technisch verknüpft werden.
In der praktischen Umsetzung besteht die Gefahr, dass dieser Prozess aufwendiger ist als die heute etablierten digitalen Abläufe und damit die Akzeptanz bei Nutzern beeinträchtigt.
Besonders relevant ist dies für Vielflieger:
Da die biometrischen Daten gemäß Entwurf nach jedem Flug gelöscht werden (spätestens drei Stunden nach Abflug des Fluggastes), muss der vollständige Registrierungsprozess bei jeder Reise erneut durchlaufen werden.
Ein nachhaltiger Komfortgewinn durch Wiederverwendung ist damit systembedingt ausgeschlossen.
Der vorliegende Ansatz ist daher eher als erste Entwicklungsstufe („Stufe 1“) zu verstehen, nicht als Zielbild einer durchgängig digitalen Reisekette.
3. Fehlende Berücksichtigung der European Digital Identity Wallet (EUDI Wallet)
Der Entwurf berücksichtigt die European Digital Identity Wallet (eIDAS 2.0) nicht, obwohl diese seit 2024 auf europäischer Ebene eingeführt ist und perspektivisch eine zentrale Grundlage digitaler Identitätsprozesse darstellen wird.
Die Zeithorizonte dieses Gesetzes und der Einführung der EUDI Wallet überschneiden sich somit unmittelbar.
Dies stellt aus Sicht des VIR eine wesentliche konzeptionelle Lücke dar.
3.1. Grundproblem des aktuellen Ansatzes
Der Entwurf fokussiert auf einen identitätsbasierten Prozess am Flughafen (Kiosk-Modell), während sich die technologische Entwicklung klar in Richtung einer vorgelagerten, digitalen Identitätsübertragung bewegt.
Konkret bedeutet das:
- Identität wird im Entwurf am Flughafen erhoben
- Zukünftig wird Identität bereits im Buchungsprozess bereitgestellt
Dies ist ein grundlegender Unterschied in der Systemlogik.
3.2. Zielbild einer integrierten digitalen Identität
Die EUDI Wallet ermöglicht einen grundlegend anderen und effizienteren Ansatz:
- Identitätsverifikation bereits im Buchungsprozess durch einmalige Freigabe
- Automatische Übertragung der Identitätsdaten bei jeder Buchung (mit Nutzerfreigabe)
- Kein zusätzlicher Registrierungsprozess am Flughafen notwendig
- Nahtlose Integration in bestehende digitale Buchungs- und Serviceprozesse
- Wiederverwendbarkeit insbesondere für Vielflieger
- Höhere Nutzerakzeptanz durch vertraute Infrastruktur
- Verbesserte Barrierefreiheit
Der Flughafen wird damit vom Ort der Identitätsprüfung zum Durchlaufpunkt eines bereits validierten Prozesses.
3.3. Einordnung des Kiosk-Ansatzes
Der im Entwurf vorgesehene Kiosk-Prozess kann als Übergangslösung sinnvoll sein:
- Ausweisdokumente sind flächendeckend verfügbar
- Einstieg in digitale Prozesse wird ermöglicht
- Infrastruktur an Flughäfen wird aufgebaut
Gleichzeitig ist klar:
Dieser Ansatz ist nicht das Zielbild, sondern eine Zwischenstufe.
3.4. Risiko der aktuellen Ausgestaltung
In der aktuellen Form besteht die Gefahr einer geringen Nutzerakzeptanz:
- zusätzlicher Prozessschritt am Flughafen
- wiederholte Durchführung bei jeder Reise
- begrenzter wahrnehmbarer Mehrwert gegenüber bestehenden digitalen Prozessen
Im Gegensatz dazu bietet die Integration in den Buchungsprozess einen deutlich höheren Komfort und eine bessere Skalierbarkeit.
4. Empfehlung
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der VIR:
- Den Gesetzentwurf explizit auf Kompatibilität mit eIDAS 2.0 / EUDI Wallet auszurichten
- Den Prozessstart perspektivisch vom Flughafen in den Buchungsprozess zu verlagern
- Den Gesetzestext technologieneutral auszugestalten, sodass sowohl
- eine Identitätsprüfung am Flughafen als auch
- eine vorgelagerte digitale Identitätsübertragung möglich sind
- Etablierte Technologieanbieter und Plattformen mit Erfahrung in integrierten Buchungs- und Abfertigungssystemen frühzeitig einzubeziehen
Deutschland sollte hier nicht eine Zwischenlösung regulatorisch verfestigen, sondern direkt auf europäisch anschlussfähige Zielarchitekturen setzen.
Der vorliegende Entwurf adressiert primär einen einzelnen Prozessschritt am Flughafen, während die eigentlichen Effizienzpotenziale in einer durchgängigen, digitalen Reisekette liegen.
5. Schlussbemerkung und Angebot zum Austausch
Abschließend weist der VIR darauf hin, dass bereits heute etablierte Technologieanbieter umfassende Erfahrung in integrierten Buchungs- und Abfertigungssystemen besitzen, die von der Reisebuchung bis in die operativen Prozesse am Flughafen reichen.
So stellt beispielsweise Amadeus IT Group als weltweit tätiger Anbieter Systeme bereit, die von zahlreichen Fluggesellschaften genutzt werden und bereits heute weitreichende digitale und automatisierte Prozesse – einschließlich Self-Service- und Kiosklösungen – unterstützen.
Diese bestehenden Erfahrungen und internationalen Implementierungen können wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des vorliegenden Ansatzes liefern, insbesondere im Hinblick auf Skalierbarkeit, Nutzerakzeptanz und Systemintegration entlang der gesamten Reisekette.
Der VIR empfiehlt daher, entsprechende Technologieanbieter in den weiteren Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess einzubeziehen.
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