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Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, Lohn- und Entgeltersatzleistungen, die in Verbindung mit der Corona-Krise ausgezahlt wurden und werden, für die Jahre 2020 und 2021 nicht dem Progressionsvorbehalt nach dem Einkommensteuergesetz zu unterwerfen und steuersystematische Gesichtspunkte in dieser einmaligen Krisensituation zurück zu stellen. 

Ein Öffnungskonzept bzw. jegliche Perspektive werden nicht angeboten. Damit werden die vielen Tausend Betriebe in der Tourismuswirtschaft eklatant schlechter gestellt als Einzelhandel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen, Handwerk – ja, selbst als die Gastronomie, der wenigstens Öffnungen im Außenbereich in Aussicht gestellt werden. Für den Großteil der touristischen Betriebe gibt es aktuell nur eine Antwort: Schließung – keine Teststrategie und keine Öffnung unter Hygieneauflagen.

Im Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen bitten wir, dass auch kleineren Unternehmen den Zugang zu den KfW-Schnellkrediten ermöglicht und die maximale Kredithöhe für diese Unternehmen auf 350.000 Euro festgelegt wird. 

In unserem Schreiben an das BMJV bitten wir, im Interesse Zehntausender Unternehmer und ihrer drei Mio. Beschäftigten, im Interesse der reisenden Verbraucher und der Steuerzahler, die Frist für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. März 2021 zu verlängern.

Wir begrüßen ausdrücklich das Bestreben der Bundesregierung, die Insolvenzversicherung im Reiserecht neu zu regeln. Die Anfang Juni vorgelegten Eckpunkte zur Neuregelung entsprechen im Wesentlichen dem niederländischen Modell des Reisegarantiefonds (SGR). Ein Modell, dass wir selbst in den vorangegangenen Gesprächen als Lösung vorgeschlagen haben. Jedoch hat sich die Lage der Tourismusbranche seit dem letzten Austausch gravierend geändert. Wir hoffen, mit unseren Ausführungen zur Neuregelung der Insolvenzabsicherung einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion zu leisten.

In den letzten Monaten gab es wieder zahlreiche Interessante reiserechtliche Entscheidungen über die wir kurz berichten möchten

Foto Julia Thöle

In den letzten Monaten gab es wieder zahlreiche Interessante reiserechtliche Entscheidungen über die wir kurz berichten möchten

Eines der wichtigsten Themen, die die Online-Touristik in diesem Jahr beschäftigen, ist ganz klar die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie auf Länderebene. Auch in Deutschland ist dieser Prozess in vollem Gange und zahlreiche touristische Verbände sind aktiv geworden, um an diesem mitzuwirken.

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