Page 72 - Daten und Fakten zum Online Reisemarkt 2024
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  Der VIR unterstützt eine nachhaltige Entwicklung im Tourismus und fördert deshalb Initiativen der Branche. Der VIR ist zudem Gründungsmitglied im Verein KlimaLink. KlimaLink ist eine Initiative gegründet aus dem Branchenprojekt „Klimabewusst Reisen“. In diesem Projekt von Futouris e. V. wurde mit der Entwicklung eines Standards zur Klimabilanzierung von Reisen begonnen.
  Initiativen des VIR
   Der VIR ist Mitglied im „Verein zur Förderung eines offenen touristischen Datenstandards e.V.“ (OTDS e.V.). Der OTDS e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, mit OTDS ein offenes, kostenfreies und standardisiertes Datenformat in der Touristik zu etablieren – und ist damit erfolgreich: Die wichtigsten Vertriebssysteme verarbeiten heute bevorzugt OTDS, mit dem viele Reiseveranstalter und deren Technik-Dienstleister ihre Angebotsdaten übermitteln.
   Im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt (ATV) haben sich 27 touristische Branchenverbände zusammengeschlossen. Die gemeinsame Zielsetzung ist es, die vielfältige Tourismuslandschaft zu erhalten. Das Aktionsbündnis tritt gemeinsam und mit einer Stimme gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf und bündelt die Interessen der Branche.
    Gemeinsam mit Realizing Progress hat der VIR das 26-seitige Manifest mit acht Aspekten und Themenberei- chen, basierend auf den Erfahrungen und dem Wissen einer breiten touris- tischen Basis, veröffentlicht, das dem Tourismus neue Handlungsoptionen aufzeigt.
     Der VIR ist aktiver Validator im Camino Mainnet von Chain4Travel. Chain4Travel ist ein Travel Technology Unternehmen, welches mit Camino eine Konsortium- Blockchain erschaffen hat, die auf die Bedürfnisse der Reisebranche abgestimmt ist. Camino bietet ein vielseitiges Entwicklungsnetzwerk, womit auf völlig neue Art und Weise mit dem Reisenden der Zukunft interagiert wird.
       Der VIR ist Gründungsmitglied bei der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH, die für den Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Reiseanbieters die von den Reisenden erbrachten Vorauszahlungen sowie den Rücktransport der Reisenden absichert. Seit dem 1. November 2021 muss sich nun jeder Reiseanbieter, der in Deutschland über EUR 10 Mio. Umsatz im Jahr erwirtschaftet, beim DRSF für den Fall der Zahlungsunfähigkeit absichern.
     



























































































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