Revision der Pauschalreiserichtlinie

OTA’s erhalten keine Vorzugsbehandlung bei der EU-Pauschalreiserichtlinie

/
Mit „totalem Unverständnis“ reagiert der VIR auf die Aussagen des DRV im Rahmen des Hauptstadtkongresses über eine Bevorzugung von OTA’s und einer Benachteiligung klassischer Veranstalter bei der EU-Pauschalreiserichtlinie.