Touristik & Corona: Aktuelle Informationen für Verbraucher

Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert zwei Arten von Risikogebieten:

  1. Hochrisiko-Gebiete: Gebiete mit hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus.

  2. Virusvarianten-Gebiete: Gebiete mit verbreitetem Auftreten bestimmter Mutationen des Coronavirus.

Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) und weiterhin Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

Aktuelle Informationen zur Einstufung der Reiseländer als Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI finden sich auf der Seite des RKI hier.

Unser Mitglied A3M hat zudem die Regelungen für die Ein- bzw. Rückreise nach Deutschland aus den verschiedenen Risikogebieten und eine Übersicht, wie die verschiedenen Länder eingestuft sind, für Sie bereitgestellt. Zudem finden Sie unten stehend den A3M Corona Reise-Check, mit dessen Hilfe Sie für ein Land und den diesbezüglichen Reisetermin abfragen können, ob und unter welchen Bedingungen Reisen möglich sind. Um mehr über A3M und die Dienstleistungen zu erfahren, klicken Sie hier: www.global-monitoring.com.

Regelungen für die Ein-/Rückreise nach Deutschland für die verschiedenen Gebiete

Hinweis

zur Darstellung der Tabelleninhalte nach rechts wischen. Die Tabelle ist nicht für mobile Geräte konzipiert. Bitte besuchen Sie die Seite mit einem Desktop/Tablet für die optimale Darstellung.

Regelungen für die Nachweispflicht bei der Rückreise nach Deutschland. Nachweispflichtoptionen: Test, Impfbescheinigung, Genesenenbescheinigung

Regelungen für die Quarantäne bei der Rückreise nach Deutschland:

Ein-/Rückreise nach DeutschlandKein Risikogebiet“Einfaches” RisikogebietHochinzidenz-GebietVirusvarianten-
Gebiet
Regelungen für die Nachweispflicht bei der Rückreise nach Deutschland. Nachweispflichtoptionen: Test, Impfbescheinigung, Genesenenbescheinigung
Regelungen für die Quarantäne bei der Rückreise nach Deutschland

Anmerkungen zu Reiseanmeldung, Tests, Impfung und Genesenennachweis:

  • Die digitale Reiseanmeldung darf frühestens drei Tage vor der Einreise geschehen. Nach Angabe der Daten erhält man eine Bestätigung, die bei einer Kontrolle (etwa am Flughafen durch die Bundespolizei) oder an einem Grenzübergang vorgezeigt werden muss
  • Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei Kindern unter 12 Jahren endet die Quarantäne bei Voraufhenthalt in einem Hochinzidenzgebiet mit Ablauf des 5. Tages
  • Die vollständige Impfung muss 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Als Beleg gilt ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.
  • Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
  • Bei einem Aufenthalt von < 24h in einem Risikogebiet, unterliegen Reisende weder der digitalen Einreiseanmeldung noch der Quarantäne- bzw. Testpflicht.
  • Laive ermöglicht es zu Hause oder im Ausland per Videocall einen Antigen-Schnelltest mit Testzertifikat durchzuführen: https://laive-check.de 

Anmerkungen für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten:

  • Für Reisende aus Virusvariantengebieten gibt es ein Beförderungsverbot für die Rückreise, es sei denn es handelt sich um Deutsche oder in Deutschland lebende Ausländer.

Übersicht Risikogebiete

Eine Übersicht darüber, welche Länder zu welchen Gebieten gehören, finden Sie hier. Diese wird wöchentlich aktualisiert (Stand: 04. Juli 2022).

Der A3M Corona Reise-Check

Unser Mitglied A3M bietet den Corona Reise-Check, mit dessen Hilfe Urlaubsreisende für ein Land, eine Region oder Zielgebiete und den diesbezüglichen Reisetermin abfragen können, ob und unter welchen Bedingungen Reisen möglich sind. Zudem erfahren Sie hier, welche Test- und Quarantäneverpflichtungen bei Ein- und Rückreise gelten und ob es für Geimpfte Erleichterungen bei der Einreise gibt. Weitere Details zu der angefragten Reise erhalten Sie dann unter: www.der-reisemanager.com. Mit dem Reisemanager bietet A3M Reisewilligen eine Plattform an, auf der man sich detailliert über Reise- und Urlaubsmöglichkeiten in Zeiten von Corona informieren kann. Um mehr über A3M und die Dienstleistungen zu erfahren, klicken Sie hier: www.global-monitoring.com

Die digitale Einreiseanmeldung

Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vor der Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) geht in Betrieb und ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Sie kann ab dem 8. November 2020 von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.Einreiseanmeldung.de

Nach den am 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht.

Coronavirus Info-Hotlines

Hotlines für Bürgerinnen und Bürger
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
Telefon: 030 186156187
E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de
Mo – Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

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