Novemberhilfen
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe.
- Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
- Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
- Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
- Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Hier finden Sie alle detaillierten Informationen dazu.
Die digitale Einreiseanmeldung
Wer aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab Sonntag vor der Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) geht in Betrieb und ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Sie kann ab dem 8. November 2020 von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit unter folgender Internetseite abgerufen werden: www.Einreiseanmeldung.de
Nach den am 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht.
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
- Antragstellung: Infos zu Abläufen, Fristen und Förderhöhen
- Checkliste: Bin ich antragsberechtigt?
- Besonders interessant für euch: „Zurückgezahlte bzw. ausgebliebene Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen“ wurden mit aufgenommen! (s. Punkt 13 in den FAQ)
- Wie erfolgt die Erstattung der ausgebliebenen Margen?: Die Reiseveranstalter erstellen eine Stornoliste aus ihrem jeweiligen Buchungssystem. Danach legen die Unternehmen ihrem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer (im Folgenden: prüfender Dritten) die Einkaufspreise (für die Reisevorleistungen) und die ursprünglichen Verkaufspreise der jeweiligen Pauschalreisen vor und lassen sich die Marge testieren.
- FAQ zur Überbrückungshilfe III
Maßnahmen für den Neustart
- Übersicht Corona Regeln: Welche Lockerungen gelten in welchem Bundesland?
- Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2: Ein Leitfaden für Tourismus, Hotellerie und Gastronomie (erstellt von der BAYERN TOURISMUS Marketing GmbH)
- Neustart-Szenario für den Tourismus in Nordrhein-Westfalen (erstellt von TourismusNRW)
- Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten
Hilfen für Unternehmen: Schutzschild der Bundesregierung
Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019:
Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch negativ betroffen, dass sich ihre Einkünfte im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verringern und sie für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 einen rücktragsfähigen Verlust (§ 10d Absatz 1 Satz 1 EStG) erwarten müssen. Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können in den zeitlichen Grenzen des § 37 Absatz 3 Satz 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.

Stellten die Soforthilfen der Bundesregierung vor: Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier (Foto: dpa)
Die Bundesregierung tritt damit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegen. Ein weitreichendes Maßnahmenbündel soll Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen. Firmen und Betriebe sollen mit ausreichend Liquidität ausgestattet werden, damit sie gut durch die Krise kommen.
Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. -> Hier erhalten Sie Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW– und ERP-Kredite.
- Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro. -> Hier erhalten Sie weiterführende Informationen der Europäischen Kommission.
Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Coronavirus Info-Hotlines
Hotlines für Unternehmen | |
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus Telefon: 030 346465100 Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr Fr 8:00 bis 12:00 Uhr |
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 030 18615 1515 Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr |
Beantragung von Kurzarbeitergeld: Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon: 0800 45555 20 |
Hotline zu Fördermaßnahmen: 030 186 158 000 und https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html |
Hotlines für Bürgerinnen und Bürger | |
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus: Telefon: 030 346465100 Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr Fr 8:00 bis 12:00 Uhr |
Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 18 615 6187 E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr |
Rechtliche Informationen von BEITEN BURKHARDT
- Unser Beirat Prof. Dr. Hans-Josef Vogel von BEITEN BURKHARDT hat für den VIR eine juristische Einschätzung der Corona Situation in Bezug auf die Touristik vorgenommen und uns die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Hier kommen Sie zu den FAQ.
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In zahlreichen Rechtsgebieten und für viele Branchen entstehen Fragen und Herausforderungen. BEITEN BURKHARDT bündelt auf ihrer Seite Antworten. Wenn Sie Fragen zu Herausforderungen für Ihr Unternehmen haben, zögern Sie nicht, die Experten direkt zu kontaktieren: service@bblaw.com
Hier kommen Sie direkt zum Corona Informationscenter von BEITEN BURKHARDT. - VIR-Beirat Prof. Dr. Hans-Josef Vogel von BEITEN BURKHARDT hat für den VIR eine juristische Einschätzung der Corona Situation in Bezug auf die Touristik vorgenommen und teilt die wichtigsten Fragen und Antworten mit uns. Gemeinsam mit VIR-Vorstand Michael Buller haben wir aktuelle Fragen diskutiert und Ihre Fragen beantwortet.
Politische Verbandsarbeit des VIR
Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)
Der VIR fordert: Notwendige Hilfen für den Tourismusstandort Deutschland in der Corona-Krise
- Gutscheine statt Barauszahlungen für Kunden
- Fonds für Rückzahlungsverpflichtungen aus stornierten Reisen
- Beihilfen statt Überbrückungskredite
Die Touristik ist von der aktuellen Corona-Krise besonders betroffen und hat im Augenblick Ausfälle von bis zu 80 Prozent ihres Geschäftes zu verkraften. Des Weiteren ändert sich in zahlreichen Destinationen weltweit täglich mehrfach die Informationslage, sodass unsere Branche permanent darauf reagieren muss. Dies reicht von neuen Einreisebestimmungen über die Streichung von Flügen bis hin zu Umbuchungen und Stornierungen.
Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass es sich bei der Touristikbranche durch die Thomas Cook Insolvenz vor wenigen Monaten um ein bereits angeschlagenes System handelt. Viele touristische Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette (Inbound Agenturen, Hotels, stationäre und digitale Reisevermittler, Technologie-Anbieter) kämpfen immer noch mit den Auswirkungen dieser Insolvenz. Das Unternehmen hat offene Provisionszahlungen bei zahlreichen Reisevermittlern hinterlassen sowie offene Rechnungen bei Service und Technologie Providern und Hoteliers.
Die Situation ist für die Touristik in Deutschland so kritisch wie noch nie zuvor und bedarf schneller und unbürokratischer staatlicher Hilfen. Aus diesem Grund hat der VIR ein Schreiben an Herrn PSt Bareiß verschickt, in dem unsere Gedanken zu den aktuell diskutierten Hilfsmaßnahmen dargelegt und um weitere Ideen ergänzt wurden.
Das Schreiben des VIR an Herrn PSt Bareiß finden Sie hier zum Download.
Zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)
Die bisher schon aufgetretenen Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie sind erheblich und haben zu einem faktischen erliegen der Reisebuchungen und des Tourismus in Deutschland und weltweit geführt. Diese Entwicklung ist für viele Unternehmen der vor allem mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft existenzbedrohend. Eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Lage der Branche tritt zwangsläufig bei mobilitätseinschränkenden Maßnahmen ein.
Um in dieser Krise möglichst viele der fast 3 Mio. Arbeitsplätze in vielen der mittelständischen Unternehmen zu erhalten, ist es notwendig einige Sofortmaßnahmen im Sinne von Nothilfen unmittelbar durchzuführen. Im Laufe des Jahres müssen weitere Maßnahmen getroffen werden, um die eingebrochene Tourismuswirtschaft nach Abklingen der Bedrohungslage durch das Coronavirus wieder in Gang zu bringen. Daher ist ein Mix aus kurz- und mittelfristig wirkenden Maßnahmen mit dem Zweiklang aus Retten und Investieren für die Tourismuswirtschaft überlebensnotwendig.
Die unverzügliche Umsetzung der Neuregelung zum Kurzarbeitergeld zeigt, dass der Staat den Ernst auch der wirtschaftlichen Lage erkannt hat und bereit ist, alles Notwendige zu tun, um nicht aus einer außergewöhnlichen Gesundheits- und Gesellschaftskrise auch eine ausgewachsene Wirtschaftskrise entstehen zu lassen. Daher ist es aus unserer Sicht nötig, noch weitere Maßnahmen zu erlassen, um das Überleben der am stärksten wirtschaftlich vom Virus betroffenen Tourismuswirtschaft sicherzustellen.
Das Schreiben mit den Maßnahmen-Vorschlägen von VIR und BTW finden Sie hier zum Download.
Brandbrief aller Touristischen Verbände
Wir begrüßen die bisher verabschiedeten Maßnahmen der Bundesregierung. Um die Zielsetzung der Bundesregierung, dass auf Grund der Coronakrise nach Möglichkeit keine Unternehmen und Arbeitsplätze verloren gehen sollen zu erreichen, sind aus Sicht der Tourismuswirtschaft aber dringend Ergänzungen bzw. Änderungen an den vorgesehenen Maßnahmepaketen vorzunehmen. Weite Bereiche der Tourismuswirtschaft werden durch die Programme nicht abgedeckt.
Hilfen für Unternehmen: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Bis zum 30.09.2020 wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt. So soll dazu beigetragen werden, die Folgen des Ausbruchs des Coronavirus für die Realwirtschaft abzufedern.
Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankiert das BMJV das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen.
Übergreifende Finanzhilfen bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
Übersicht: wir-bleiben-liqui.de bringt Licht ins Dunkel. Wir helfen Ihnen von der Fördermittelfindung bis zur Vorbereitung der Unterlagen für Ihre Bank. Unsere Unterstützung beinhaltet folgendes:
- Übersicht passender Förderprogramme
- Identifizierung eines Großteils der relevanten Dokumente
- Erklärungen und Ausfüllhilfen zu den wesentlichen Unterlagen
Damit reduzieren Sie die Anzahl der Rückfragen im Austausch mit Ihrer Bank und den Behörden. Somit beschleunigen Sie die Auszahlung der Ihnen zustehenden Mittel.
Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe die etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Im Rahmen des beschlossenen Schutzschilds für Unternehmen werden diese bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des privaten Kreditangebots ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.
Unternehmen, Selbständigen und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Informationen zu den Programmen finden Sie auch auf der Webseite der KfW.
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
a. Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
ERP-Gründerkredit Startgeld | |
Zielgruppe: | Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen |
Höchstbetrag: | maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro) |
Laufzeit: | maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren |
Sicherheiten: | Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank |
b. für größere mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
ERP-Gründerkredit Universell |
Investitions- und Betriebsmittelkredite für junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW.
Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:
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c. Für größere mittelständische Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind:
KfW-Unternehmerkredit |
Investitions- und Betriebsmittelkredite für Bestandsunternehmen. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW. Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:
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KfW-Kredit für Wachstum |
Konsortialfinanzierung für größere Unternehmen und größere Vorhaben.. Details und Programmbedingungen finden Sie auf der Seite der KfW. Dieses Instrument wird erheblich ausgeweitet:
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Bürgschaften |
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln. Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden,Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80%.“ Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen. Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. |
Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbständige
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von kleinen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:
- Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
- Ziel: Zuschuss insbesondere zu laufenden Miet- und Pachtkosten (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
- Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
- Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind eidesstattlich zu versichern.
- Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Mittelverwaltung durch die Länder; Beihilferegelung: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020; Kumulierung möglich, Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.
- Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.€ bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate.
Finanzhilfen auf Länderebene
Quelle: Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
Corona Soforthilfe Antrag: Wie fülle ich den aus?
Bayern
In Bayern stehen betroffenen Unternehmen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus verschiedene Überbrückungshilfen (Darlehen, Bürgschaften, Mittelstandsschirm) zur Verfügung. Informationen zu den Darlehensprodukten und Bürgschaftsprogrammen gibt es bei der LfA Förderbank Bayern. Der Freistaat Bayern stellt mit einer weiteren Rückbürgschaft über 100 Millionen Euro sicher, dass die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Risiken übernehmen kann. Ziel ist es, zusätzliche Liquidität bereitzustellen, um die schwierige Zeit zu überbrücken und sich zu stabilisieren. Voraussetzung ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die nachfolgenden Angebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind:
-
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das Gesamtunternehmen abzustellen. Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
-
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
- Der Förderantrag ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München (= Bewilligungs- und Vollzugsbehörden) abrufbar und online ausfüllbar.
-
Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder
- als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden
oder
- per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.
Wer seine Steuern aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht zahlen kann, kann bis zum Jahresende entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies betrifft sowohl die Einkommen- und Körperschaftsteuer als auch die Umsatzsteuer. Zudem kann auf Antrag auch die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Bei unmittelbarer Betroffenheit werde der Freistaat grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge solle in dieser Zeit verzichtet werden. Sollten Steuererklärungen wegen der Coronakrise nicht fristgerecht eingereicht werden können, würden die Finanzämter großzügig und möglichst unbürokratisch Fristverlängerungen ermöglichen.
Baden-Württemberg
Allgemein: Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro Rücklagen aus einem Härtefallfonds und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.
Was: Direkte Zuschüsse aus branchenoffenem Fonds
Wer: Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte
Höhe: bis zu 15.000 Euro nach Einzelfallentscheidung
Wann: Ab 25.03. können Anträge gestellt werden. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah informieren.
Weitere Informationen zu den Soforthilfen finden Sie hier.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg verweist zudem auf die bestehenden Förderinstrumente der L-Bank.
Berlin
Über die bestehenden Liquiditätshilfen hinaus stellt der Berliner Senat bis zu 100 Mio. EUR an Überbrückungskrediten über die IBB bereit. Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten. Die Bürgschafts Bank Berlin unterstützt mit Bürgschaften in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro (bisher max. 1,25 Mio. Euro). Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden Zusagen innerhalb von drei Arbeitstagen gewährt.
Liquiditätshilfen Anträge können ab sofort gestellt werden:
Brandenburg
Brandenburg hat seinen Schutzschirm innerhalb einer Woche von einer halben eine eine Milliarde Euro verdoppelt.
Für wen? Gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen
Wie viel?
bis zu 9000 EUR (bis 5 Erwerbstätige)
bis zu 15.000 Euro (bis zu 15 Erwerbstätige)
bis zu 30.000 Euro (bis 50 Erwerbstätige)
bis zu 60.000 Euro (bis 100 Erwerbstätige).
Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB, E-Mail: beratung@ilb.de) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Der Link für weitere Infos.
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
- Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen.
Darüber hinaus wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.
Bremen
Eine Task-Force im Land Bremen berät Unternehmen und entwickelt im regen Austausch mit der Unternehmensleitung und der jeweiligen Hausbank individuell passende Lösungen.
Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 EUR im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR erhalten. Die Unterstützung wird als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gewährt.
Hamburg
Allgemein: Der Senat legt mit der Investition und Förderbank (IFB) ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)) auf.
Was: Direkte Zuschüsse
Wer: Unternehmen und Soloselbstständige
Höhe: nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt
- 2.500 € (Solo-Selbständige)
- 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
- 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
Wann: Im Laufe der Woche. Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet nach dem Beschluss des Notfallfonds des Bundes.
Kontakt und weitere Informationen: Weitere Informationen über die Seiten der Firmenhilfe und über die Info-Seiten der Stadt Hamburg. Für KMU steht eine eigene Hotline (42841 1497) und Email-Adresse zur Verfügung (unternehmenshilfen.kmu@bwvi.hamburg.de).
Über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) und die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG Hamburg) unterstützt die Stadt Hamburg insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bestehenden Förderinstrumenten wie z. B. den Förderprogrammen „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“ und „Hamburg-Kredit Wachstum“.
Hessen
Allgemein: Kurzfristig will Hessen zur Bekämpfung der Corona-Krise 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Landtag soll in dieser Woche seine Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro geben.
Was: Erleichterte Kreditvergabe “Kapital für Kleinunternehmen” (KfK),
Wer: Kleine Gewerbeunternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz
Höhe: Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Bankübliche Sicherheiten sind nicht notwendig.
Kontakt und weitere Informationen: Über die Webseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen oder telefonisch unter 0611 774-7333.
Zudem gibt es folgende Möglichkeiten:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten. Weitere Informationen sind hier erhältlich:
www.wibank.de/guw - Bürgschaften
bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien be-sonders schnell erteilt werden. Weitere Infos und Ihren jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier:
www.bb-h.de/kontakt/ - Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzie-rung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden. Weitere Informationen dazu unter:
www.wibank.de/landesbuergschaften
Mecklenburg-Vorpommern
Für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurde ein 100-Millionen-Euro-Maßnahmepaket geschnürt. Zu den Maßnahmen gehören u.a. ein Sonderprogramm für Landesbürgschaften, Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU sowie die beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche.
Wann: Antragsvormerkung ab sofort. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.
Kontakt und Informationen: Das Wirtschaftsministerium hat eine Unternehmens-Hotline (0385/588-5588) geschaltet. Weitere Informationen über Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung Schwerin.
Niedersachsen
Allgemein: Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen geholfen werden kann, legt Niedersachsen ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes auf.
Was: Zuschuss, gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen
Wer: Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten.
Höhe: voraussichtlich einmalig 20.000 Euro
Wann: Eine Antragstellung ab Mitte dieser Woche möglich. Vormerkung bereits möglich
Kontakt und weitere Informationen: Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden: mw-corona@mw.niedersachsen.de: oder via Hotline
0511 120 5757. Weitere Informationen bietet die NBank.
Nordrhein-Westfalen
-
- Antragsformular (PDF, 113 KB)
- Maßnahmenpaket (PDF, 133 KB)
Gemeinsam mit der Bundesregierung bietet das Land betroffenen Unternehmen eine Vielzahl weiterer Instrumente zur Überbrückung an:
- Unkomplizierte Bereitstellung von Kurzarbeitergeld
- Hilfen für Klein- sowie Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige (NRW-Rettungsschirmgesetz): Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht. Kleinunternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten erhalten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro. Daneben wird Nordrhein-Westfalen die Corona-Soforthilfen des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige schnellstmöglich weiterreichen.
- Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
- Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
- Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). Kontakt: Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft, Neuss.
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds. Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK weiter: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
Rheinland-Pfalz
Auch das Land Rheinland-Pfalz unterstützt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH mit 80-prozentigen Bürgschaften. Zur Abdeckung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs (Betriebsmittel) wird auf bestehende Förderprogramme verwiesen. Informationen und Ansprechpartner des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums.
Saarland
Die saarländische Landesregierung erweitert ihr Maßnahmenpaket, um saarländischen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen. Neben steuerlichen Hilfestellungen werde es auch ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer zur Überbrückung geben, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Von den Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen können so 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe bekommen. Dafür stellt das Land bis zu 30 Mio. Euro sofort zur Verfügung. Eine Rückzahlung sei nur erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstelle, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren. Zudem werde das bereits von Rehlinger angekündigte Kreditprogramm von ursprünglich geplanten 10 Mio. Euro auf nun 25 Mio. Euro aufgestockt.
Sachsen
Allgemein: “Sachsen hilft sofort“: Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Was: zinsfreies Sofortdarlehen, das drei Jahre lang nicht zurück gezahlt werden muss
Wer: wirtschaftlich gesunde Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer und Freiberufler
Höhe: von 5.000 Euro bis 50.000 Euro für zunächst vier Monate. In begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 100.000 Euro aufstockbar.
Wann: Die Antragsstellung kann ab Montag, 23. März 2020, bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) erfolgen.
Kontakt und weitere Informationen: Anträge können über ein Onlineportal der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden: www.sab.sachsen.de. Weitere Fragen werden über die Hotline 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de beantwortet.
Sachsen-Anhalt
Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Es stehen bis zu 400 Millionen Euro an Liquiditätshilfen für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt bereit.
Schleswig-Holstein
Allgemein: In Ergänzung zu den angekündigten Hilfsprogrammen des Bundes hat das Land Schleswig-Holstein am 18. März ein 500 Millionen-Euro-Nothilfepaket auf den Weg gebracht. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat in einem ersten Schritt eine Sofort-Hilfe organisiert, insbesondere für Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Was: Direkte Zuschüsse
Wer: Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige
Höhe: Bis zu 10.000 Euro
Wann: Die Hilfsprogramme sollen ab dieser Woche laufen. Entsprechende Antragsformulare existieren in Schleswig-Holstein noch nicht, daher ist es aktuell noch nicht möglich, einen Antrag zu stellen.
Kontakt und weitere Informationen: Ansprechpartner sind die “Förderlotsen” Jürgen Wilkniß (Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Telefon: 0431 5938-133) und Matthias Voigt (Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Telefon 0431/9905-3330).
Weitere aktuelle Informationen finden sich unter: schleswig-holstein.de.
Thüringen
Allgemein: Das Land startet das “Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft”
Was: einmaliger Zuschuss, gestaffelt
Für wen? Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist. Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen)
Wie viel?
5000 Euro bei Unternehmen mit 1 bis 5 Beschäftigten
10.000 Euro bei 6 bis 10 Beschäftigten
20.000 Euro bei 11 bis 25 Beschäftigte
30.000 Euro bei 26 bis 50 Beschäftigte.
Alle Downloads hier.
Möglichkeit Kurzarbeit
Informationen für Unternehmen:
- Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit
- Merkblatt Kurzarbeitergeld
- Bevor Sie Kurzarbeitergeld beantragen, müssen Sie dieses bei der Agentur für Arbeit anzeigen: Hier können Sie sich das Formular herunterladen.
- Nun können Sie Kurzarbeit beantragen: Den Leistungsantrag können Sie auch online ausfüllen. Reichen Sie diesen dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Weitere Hinweise zum Vordruck. Den Antrag können Sie online über das online-Portal der Agentur für Arbeit „eServices“ einreichen.
- Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld
- Das Kurzarbeitergeld wurde bewilligt und Sie möchten es abrechnen? Die Abrechnungsliste können Sie ebenfalls online über das online-Portal eServices übermitteln. Oder Sie nutzen Sie dafür diese Vorlage und reichen diese mit Ihrem Antrag bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
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Für Teilzeitkräfte gibt es kein Sonderregelungen. Sie werden anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit ins KUG einbezogen.
Informationen für Arbeitnehmer:
Informationen für Selbstständige/Freiberufler:
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Laut SWR gehen auch Selbstständige und Freiberufler nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den einen Verdienstausfall ersetzt. Dabei geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.
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Natürlich ist man verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Wer auch im Homeoffice arbeiten kann, muss dies auch tun. Und: Es muss sich um eine offizielle Quarantäne handeln. Wer begründete Angst hat, sich möglicherweise angesteckt zu haben, sollte also nicht einfach zuhause bleiben und auf eine spätere Erstattung hoffen, sondern einen Arzt oder direkt das Gesundheitsamt konsultieren.
Infoseiten unserer Mitglieder
Liquiditätshilfen Schweiz
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen.
Weitere Informationsangebote für die Touristik
- Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes bietet Tourismus-Profis den Zugang zu aktuellen Nachrichten und Wissen unter https://corona-navigator.de
- Hier finden Sie eine Auflistung aller betroffenen Destinationen, zur Verfügung gestellt von Passolution.
- A3M stellt Touristik kostenfreie Länderdatenbank mit live Info zu Corona zur Verfügung: Mit der Datenbank lässt sich zum Beispiel laufend gucken, wie die Corona-Situation in Hurghada oder Teneriffa – also den beliebtesten Urlaubsorten der Deutschen – derzeit ist. Der Benutzername lautet Covid-19 – das Passwort ist global-monitoring-covid-19
- Eine Übersicht, welche Veranstalter Reisen absagen mussten.
- Alle Sonderstorni wegen der Corona-Krise im Überblick
Weitere allgemeine Informationsangebote
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben einen Corona-Krisenstab eingerichtet. Die wichtigste Aufgabe des Stabs ist die Eindämmung des Virus in Deutschland. Infektionsketten bei Einreisen nach Deutschland müssen beispielsweise unterbrochen werden. Häufig gestellte Fragen zum Krisenstab, der allgemeinen Situation und auch zu speziellen Themen, wie der privaten Vorsorge, Migration und Quarantäne, beantwortet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen veröffentlichen auch das Robert Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Das Auswärtige Amt gibt Reisehinweise und aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus.
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