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Innovation nicht durch neue Regularien ausbremsen: VIR begrüßt Hauptgutachten der Monopolkommission zu touristischen Anbietern der Sharing Economy

michael_buller_vir_vorstand_credit_virMünchen, den 08. Dezember 2016 (w&p) – Im Sinne von Wettbewerb und mit Vorteilen für den Verbraucher: Als solchen unterstützt der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) das Einundzwanzigste Hauptgutachten der Europäischen Monopolkommission „Wettbewerb 2016“. Übergeben hatte diese ihren Bericht bereits im September an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Die Anhörung erfolgte vor wenigen Tagen. Unter der Überkategorie der digitalen Märkte befasst sie sich darin verstärkt auch mit der für die Reise-Industrie zunehmend wichtig werdenden Sharing Economy.

So befürwortet der VIR die ausgewogene und sachliche Haltung der Kommission in der Debatte um die Entwicklung der Sharing Economy. Gleichzeitig teilt der Verband die Ansicht der Experten, dass die pauschale Ausweitung der Regularien traditioneller Anbieter auf diese nicht angebracht ist. Stattdessen sollten diese teils nicht mehr zeitgemäßen Regularien für die traditionellen Anbieter geprüft werden.

Ebenso stimmt der VIR mit der Kommission darüber ein, dass es eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anbietern geben sollte. Beide, so der Verband, spielten eine bedeutende Rolle für den Markt, die es zu unterstützen gelte. Anbieter, die ihre Dienste nur privat zur Verfügung stellen, sollten jedoch nicht den gleichen Regularien wie gewerbliche Anbieter unterliegen, da dadurch der Zugang erschwert würde. Für einen guten Ansatz hält der VIR deshalb den Vorschlag einer Einführung von Schwellenwerten, da damit die bisher emotionale Debatte um eine Einordnung in gewerbliche oder private Anbieter beendet würde und Klarheit bestände.

Insbesondere die letzten beiden Punkte schätzt VIR-Vorstand Michael Buller als überaus wichtig für alle Beteiligten ein. „Die Sharing Economy hat große Vorteile für viele Seiten gebracht“, so der Verbandsvorstand. „Sie bietet Menschen zum Beispiel eine zusätzliche Einnahme-Quelle – insbesondere in Ballungszentren, in denen die Mietpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Zudem kommt sie direkt auch dem Verbraucher zugute. Umso wichtiger ist es, diese Industrie nicht mit Regularien zu überfrachten.“

Natürlich, so Michael Buller weiter, sollten auch für private Personen, die ihre Dienste zum Beispiel im Rahmen von Airbnb oder Uber anbieten, bereits bestehende Rechtsrahmen und Regularien weiterhin gelten – so zum Beispiel  im Hinblick auf die Versteuerung. Dennoch, kommentiert der VIR-Vorstand, seien diese keineswegs eins zu eins mit den Anbietern der gewerblichen Hotelindustrie zu vergleichen und entsprechend als komplett eigene Sparte zu sehen, die den Markt bereichert und nicht gefährdet.

Nicht zuletzt fügt Michael Buller an, dass die private Vermietung per se nichts Neues, sie aber durch Anbieter wie Airbnb nun deutlich sichtbarer sei. „Die Digitalisierung hat dem Segment zu enormer Bekanntheit verholfen, sie war allerdings schon immer vorhanden.“

Über den VIR:
Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) repräsentiert die digitale Touristik, die laut GfK-Zahlen von 2015 rund 43 Prozent des insgesamt im Internet erzielten Umsatzes ausmacht. Zu den VIR-Mitgliedern gehören mit ebookers.deExpedia.de, HolidayCheck, HRSlastminute.de, L’TUR und weg.de acht der größten Online-Reiseunternehmen in Deutschland. Der VIR fungiert als Ansprechpartner für Verbraucher, Medien, Politik und die Branche selbst bei sämtlichen Themen rund um die digitale Touristik.

Fördermitglieder des VIR sind Adara, Allianz Global Assistance, Amadeus Germany, Bewotec, Berge & Meer, BillPay, BPCS Consulting Services, CEWE Stiftung & Co. KGaA, Datatrans, DB Vertrieb, DERTOUR, EC Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung AG), FTI Touristik, GetYourGuide, GIATA, Groupon, H&H Touristik, Hamburg Tourismus GmbH, HanseMerkur, Intent Media, JT Touristik, LEGOLAND Holidays, NellesVerlag, Passengersfriend, PayPal, Pisano Holding, ruf, Sabre Travel Network, Sunny Cars, taa travel agency accounting GmbH, Traffics, Travelport, Traveltainment, TrustYou, Tui.com GmbH, Wirecard und Xamine.

Geschäftsstelle:
Verband Internet Reisevertrieb e.V., Leonhardsweg 2, 82008 Unterhaching, Telefon: 089-610667-29, E-Mail: presse@v-i-r.deinfo@v-i-r.de, Internet: www.v-i-r.de

Die Pressemeldung zum Download finden Sie hier.

Die Einreichung des VIR zum Hauptgutachten der Monopolkommission zur Sharing Economy können Sie hier einsehen.

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